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René Springer: Politische Diskriminierung am Arbeitsplatz verhindern
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch will überzeugte AfD-Wähler in den eigenen Reihen nicht dulden. Zwar solle man zunächst mit dem betreffenden Mitarbeiter sprechen und ihm deutlich machen, dass „menschenfeindliche Äußerungen“ in Einrichtungen der Diakonie keinen Platz haben. Wenn sich dadurch aber nichts ändere, „muss es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben“, so Schuch.
Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, teilt dazu mit:
„Als Chef der Diakonie die eigenen Mitarbeiter in die Nähe von Menschenfeindlichkeit zu rücken, wenn sie mit der AfD sympathisieren, ist mehr als nur schlechter Stil. Diesem Teil der Belegschaft auch noch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu drohen, widerspricht dem Leitgedanken unseres Grundgesetzes, das die Bürger vor politischer Diskriminierung schützen soll. AfD-nahe Mitarbeiter als Menschenfeinde abzuwerten, ist ein hilfloser Reflex ohne jeden Bezug zur Realität.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag steht an der Seite aller Arbeitnehmer gegen politische Diskriminierung am Arbeitsplatz. Ich biete Herrn Schuch an, mit ihm darüber zu sprechen, wie wir verfassungswidrige Diskriminierung am Arbeitsplatz verhindern können. Gerne bringe ich ihm dabei die Ziele der AfD-Fraktion im Bundestag näher.“ ------------------------------------------------------------------------------- René Springer: Landkreistag beim Bürgergeld auf Linie mit der AfD-Fraktion
Der Landkreistag fordert strengere Regelungen beim Bürgergeld. Langzeitarbeitslose sollen wieder in Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden, Sanktionen leichter vollzogen werden können und bestimmte Leistungen reduziert werden. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, kommentiert dies wie folgt: „Die Forderungen des Landkreistags sind vernünftig und längst überfällig. Die Allgemeinheit muss aufgrund der aktuellen Bürgergeld-Regelung für den Unterhalt für Millionen Erwerbsfähige zahlen, obwohl diese problemlos einer Tätigkeit nachgehen könnten. Dass die Ausgestaltung des Bürgergelds als eine Art Grundeinkommen negative Effekte produzieren würde, war für jeden halbwegs klardenkenden Bürger von vornherein offensichtlich. Nun schlagen also sogar die Landkreise Alarm; sie wollen ein strengeres Sanktionsregime, die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen und auch ein Ende der unbegrenzten Mietzahlung im ersten Jahr des Leistungsbezugs. Es kann schließlich nicht sein, dass jemand eine unverhältnismäßig riesige Wohnung bezieht und diese auch noch vom Steuerzahler finanziert bekommt. Die Bundesregierung wird aber auch dieses Warnsignal ignorieren und unseren Sozialstaat weiter Richtung Kollaps treiben. Es braucht daher einen fundamentalen Politikwechsel.
Als AfD-Bundestagsfraktion fordern wir seit Einführung eine grundlegende Reform des Bürgergeldes. Nur mit unserem Vorschlag der aktivierenden Grundsicherung bringen wir arbeitsfähige Leistungsempfänger wieder in Lohn und Brot und stoppen die Ausnutzung unseres Sozialsystems. Dazu gehört: Wer erwerbsfähig ist, aber nach sechs Monaten Bürgergeld keine Arbeit finden kann, verrichtet gemeinnützige Bürgerarbeit. Wer dabei nicht kooperiert, bekommt nur noch Sachleistungen statt Geldleistungen. Die komplette Streichung aller Leistungen ist die letzte Option. Die Botschaft muss klar sein: Für Arbeitsverweigerer darf es kein bedingungsloses Grundeinkommen geben.“
Antrag der AfD-Bundestagsfraktion „Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen – Einführung von Bürgerarbeit“ (Drucksache 20/3943) --------------------------------------------------------------------------------- Mariana Harder-Kühnel: Jugendkriminalität eindämmen – Strafmündigkeit auf 12 Jahre absenken
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hat die Anzahl der straftatverdächtigen Kinder unter 14 Jahren in Deutschland seit dem Jahr 2020 um über 66 Prozent zugenommen. Lag sie in 2020 noch bei 62.668, stieg sie innerhalb von drei Jahren auf 104.233 an. Davon sind 10.850 Fälle der gefährlichen oder schweren Körperverletzung zuzuordnen.
Dazu teilt Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, mit: „Straftaten werden auch von Jugendlichen unter 14 Jahren in Deutschland immer häufiger begangen. So sorgt derzeit eine aus 20-30 Mitgliedern bestehende Jugendbande in Ahaus für mediales Aufsehen, allein ihrem zwölfjährigen Anführer werden über 50 Straftaten zugeschrieben, für die er nicht strafverfolgt werden kann. Zudem sei an den tragischen Vorfall im vergangenen Jahr in Freudenberg erinnert, bei dem ein Mädchen von Mitschülerinnen im Alter von 12 und 13 auf dem Heimweg gezielt ermordet wurde. Diese hatten sich zuvor über ihre Strafunmündigkeit im Internet informiert.
Jugendliche unter 14 Jahren machen sich den Umstand ihrer eigenen Strafunmündigkeit offenbar ganz bewusst zunutze. Während sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) noch jeder effektiven Gegenmaßnahme hartnäckig verschließt, haben andere europäische Länder hier längst Konsequenzen gezogen. In der Schweiz, England und Nordirland gelten Kinder bereits ab dem zehnten Lebensjahr als strafmündig, in Schottland, Ungarn, Belgien und den Niederlanden zwei Jahre später.
Die in unserem Land geregelte Strafmündigkeit ab 14 Jahren wird den besorgniserregenden Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik in keiner Weise mehr gerecht. Insbesondere bei schwerer Kriminalität müssen die Gerichte die Möglichkeit haben, nicht nur mit Erziehungsmaßnahmen auf die Jugendlichen einzuwirken, sondern ihnen ihr Fehlverhalten mit spürbaren Sanktionen deutlich vor Augen zu führen. Angesichts des planvollen Vorgehens selbst bei den unter 14-jährigen Tätern ist davon auszugehen, dass diese durchaus in der Lage sind, die weitreichenden Folgen ihrer Handlungen einzuschätzen und für diese die persönliche Verantwortung zu tragen.
Im Hinblick auf den Opferschutz fordert die AfD, die Strafmündigkeit in Deutschland auf zwölf Jahre abzusenken.“ -------------------------------------------------------------------------------- Ulrike Schielke-Ziesing: Politische Tricksereien stürzen Rentensystem tiefer in die Krise
In der Debatte um das Rentenpaket II schlägt die FDP mit Verweis auf den Fachkräftemangel vor, die abschlagsfreie Rente mit 63 nur noch Geringverdienern zu gewähren. Dazu erklärt die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrike Schielke-Ziesing:
„Seit Wochen streiten die Koalitionäre wie die Kesselflicker um die Rente mit 63. Dass die FDP diese abschaffen möchte, ist seit langem bekannt. Das ist verständlich, denn die Kosten dafür sind enorm, andererseits kommt die Debatte viel zu spät, denn durch die sukzessive Anhebung der Altersgrenzen wird sich das Problem ohnehin bald erledigen. Nun kommt die FDP also mit diesem wirren Vorschlag, der vielleicht als Kompromiss gedacht ist, aber eigentlich nur belegt, dass die FDP vom Rentensystem erschreckend wenig Ahnung hat. Es ist zum einen schlicht nicht möglich, Rentenansprüche an das Gehalt zu koppeln. Das Rentenrecht hat für alle gleich zu gelten und nicht zu unterscheiden zwischen denen, die ‚entbehrlich‘ sind, und denen, die man noch in den Arbeitsmarkt zwingen will, Stichwort ‚Fachkräftemangel‘. Wir als AfD-Fraktion sagen: 45 Jahre sind genug, unabhängig von einer starren Altersgrenze.
Was bleibt ist der Verdacht, dass die FDP in ihrer finanziellen Not auf der Suche nach neuen Einnahmequellen ist, auf die sie durch die Sparvorgaben ihres eigenen Finanzministers dringend angewiesen ist. Wer länger arbeitet, füttert ja nicht nur den Staat mit seinen Steuern und Beiträgen, als Nebeneffekt bezieht er auch kürzer Rente und entlastet damit die gesetzliche Rentenversicherung. Schon mehrfach in Folge hat der Staat die gesetzlich vorgeschriebenen Zuschüsse an die Rentenkasse gekürzt und damit seine Zusagen gebrochen. Zuletzt um weitere 2,4 Milliarden Euro bis 2027. Schon im Vorjahr wurden bereits vier Sonderzahlungen á 500 Millionen Euro gestrichen. Insgesamt fehlen der DRV auf diese Art bereits 6,8 Milliarden Euro. Es sähe der Regierung ähnlich, durch Eingriffe, die den Rentenbezug erschweren, weitere Kürzungen vorzubereiten, nach dem Motto ‚weniger Renten, weniger Zuschüsse‘. Wir als AfD-Fraktion warnen ausdrücklich vor solchen Tricksereien, die das System nur tiefer in die Krise stürzen.“
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