LOS (pm). Aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Oder-Spree, Amtsgemeinde Neuzelle, Ortsteil Kummro, hat der Landkreis mit Datum vom 18. September 2020 eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Darin wird die Ausweitung der mit besonders starken Restriktionen versehenen Kernzone festgelegt, die nach dem in der vergangenen Woche festgestellten Erstausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Schwarzwild bereits bestimmt wurde. Das Kerngebiet umfasst jetzt im Landkreis Oder-Spree die Gemarkungen: Coschen, Steinsdorf, Breslack, Ratzdorf, Wellmitz, Streichwitz, Bomsdorf, Schwerzko, Neuzelle, Teile der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Teile der Gemarkung Lawitz, Möbiskruge, Kobbeln, Treppeln, Bahro, Ossendorf, Göhlen. Die topografische Darstellung des Gebietes kann auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree www.l-os.de eingesehen werden. Weiterhin werden die Daten in das Geoportal des Landkreises Oder-Spree eingepflegt.
Im Kerngebiet, das mit einem elektrischen Weidezaun gesichert und entsprechend ausgeschildert wird, ist das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft, d. h. Felder, Wiesen und Ackerflächen, verboten. Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist im gesamten gefährdeten Gebiet (siehe Medieninformation) vorläufig untersagt. Ausgenommen hiervon sind Weidehaltungen.
Fahrzeugverkehr in und aus dem Kerngebiet ist nur den vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree benannten Personen gestattet. Anwohner und Anlieger sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Details können Sie der Medieninformation entnehmen. Die aktuelle Fassung der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Webseite des Landkreises: www.l-os.de.
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