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Klaus Stöber: Das „Steuerentlastungsgesetz 2022“ lässt Rentner in der Kälte stehen

Klaus Stöber: Das „Steuerentlastungsgesetz 2022“ lässt Rentner in der Kälte stehen


Zum „Steuerentlastungsgesetz 2022“ teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Klaus Stöber mit:
„Im Rausch der Hilflosigkeit missachtet die Bundesregierung sämtliche Hinweise und Vorschläge von Sachverständigen und Verbänden, die gegen das sogenannte Steuerentlastungsgesetz Sturm laufen.

Ich halte es für eine ausgeprägte Ignoranz der Macht, eine offizielle öffentliche Anhörung zu einem Gesetz stattfinden zu lassen und die nahezu einhellige Kritik sowie Vorschläge der Experten vollständig zu ignorieren. Dieser Vorgang, der dem Akt einer Seifenoper gleicht, belegt abermals, dass es sich bei derartig aufwändigen Anhörungen um Alibiveranstaltungen handelt, mit denen der Bürger verschaukelt werden soll.

Dies belegen die vielen und vielfältigen konstruktiven Diskussionsbeiträge und Empfehlungen der Experten, die nach der Anhörung vom 25.04.2022 vollkommen unberücksichtigt blieben. Die Bundesregierung und ihr Finanzminister Lindner behaupten, die Bürger von den exorbitanten Preiserhöhungen insbesondere im Energiesektor entlasten zu wollen. Es grenzt aber geradezu an einen böswilligen Schabernack, eine Bevölkerungsgruppe, nämlich die der circa 21 Millionen Rentner, die sogar ausdrücklich von dieser Energiepreispauschale ausgenommen wurden, davon auszugrenzen. Es ist ein ungeheuerlicher Akt der Ungerechtigkeit, schließlich sind die Rentner ebenso von den rasant extrem gestiegenen Energiepreisen (für Gas, Öl, Strom und Benzin) betroffen, wie alle anderen Bürger auch.

Während einige Sachverständige den vollkommen unangemessenen immensen bürokratischen Aufwand für die Arbeitgeber und insbesondere die Unternehmen scharf kritisieren, halten andere Verbände die Pauschale schlicht für nicht umsetzbar. Wie unausgewogen und undurchdacht die Bundesregierung hilflos nach Maßnahmen sucht, zeigt mein Vorschlag, über eine einfache Regelung die Probleme lösen zu können. Es ist so einfach wie effektiv, die Pauschale den Berechtigten steuer- und abgabenfrei direkt über die Finanzämter (über die Steuer-Identnummer) und über die Rententräger (auch für die Ruhegehaltsbezieher) vom Staat zukommen zu lassen. Dadurch würde der vollständige Betrag die Bürger erreichen und nicht noch auf ein Minimum reduziert werden, wenn man die Bürger tatsächlich entlasten wollte.

Gleichermaßen absurd ist es, mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf eine Entlastung der Bürger durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent erreichen zu wollen und gleichzeitig festzuschreiben, dass diese Pauschale erst ab dem 21. Kilometer beansprucht werden kann. All diejenigen, deren Arbeitgeber nicht weiter als 20 Kilometer vom Wohnort entfernt ist, und das dürfte die meisten Arbeitnehmer betreffen, werden also von dieser höheren Kilometerpauschale ausgeschlossen. Die Bundesregierung hätte gut daran getan, dieses Gesetz zutreffender ‚Steuerausgrenzungsgesetz‘ zu nennen.

Der Gesetzentwurf ist ein sinnloses Bürokratiemonster, dessen Maßnahmen Bevölkerungsgruppen ausschließt und das vollkommen seine Wirkung für die Bürger verfehlt. Es zeigt, dass die Bundesregierung angesichts eines Anstiegs der Energiepreise zum Vorjahresniveau von 45 Prozent keine Vorstellungen davon hat, wie sie die Probleme mit einer verantwortungsvollen Politik lösen soll.“

Eingetragen am 14.05.2022 um 15:46 Uhr.
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