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Nachrichten aus Frankfurt (Oder)

- Integrationsbeirat tagt in Präsenz
- Baubeginn im Wohnumfeld Quartier Wollenweberstraße
- Stadt verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen




Integrationsbeirat tagt in Präsenz

Aufgrund der Geschäftsordnung des Integrationsbeirates der Stadt Frankfurt (Oder) wird die öffentliche Sitzung am Donnerstag, 25. Februar 2021 um 18.00 Uhr als Präsenzveranstaltung im Raum „Heilbronn“, Etage 9 im Oderturm, Logenstraße 8 durchgeführt. Eine Aktualisierung der Geschäftsordnung, um künftig in Form von Videokonferenzen tagen zu können, wird angestrebt.

Die Sitzung findet unter Beachtung der geltenden COVID-19 Hygiene- und Abstandregelungen statt.

Besprochen werden Themen, die Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund bewegen. Ferner können Teilnehmende eigene Anliegen einbringen.
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Baubeginn im Wohnumfeld Quartier Wollenweberstraße

Witterungsbedingt musste der Baubeginn des dritten Bauabschnittes der Außenanlagen Wollenweberstraße verschoben werden. Mit den wieder steigenden Temperaturen und einer besseren Wetterlage sollen die Arbeiten ab Mittwoch, 24. Februar 2021 von der Firma Biermann Garten- und Landschaftsbau GmbH aufgenommen werden.

Ab diesem Tag werden das Baufeld mit einem Bauzaun abgesteckt sowie die angekündigten Parkverbotszonen eingerichtet. Folglich kommt es für die Bewohnerinnen, Bewohner und Besuchende der Wollenweberstraße zu Nutzungseinschränkungen.

Die Wollenweberstraße wird zur Sackgasse und kann ausschließlich aus Richtung Lenné-Passagen befahren werden. Daher sind auch in den bereits fertiggestellten beiden Höfen die Regelungen der Parkverbotszone dringend zu beachten.
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Stadt verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen

Um die für viele Unternehmen finanziell belastenden Folgen der Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung abzuschwächen und unbillige Härten für Geschädigte zu vermeiden, verlängert die Stadt Frankfurt (Oder) die Regelungen zur Zahlungserleichterung in Form von Steuerstundungen über den 31. Dezember 2020 hinaus.

Demnach können zahlungspflichtige Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, bis zum 30. Juni 2021 die Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen und fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Frankfurt (Oder) beantragen.

Als unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene gelten insbesondere Steuerpflichtige, bei denen aufgrund behördlicher Anordnung die Betriebsstätten geschlossen sind.

Die Steuerstundung kann formlos mit der Glaubhaftmachung der Betroffenheit bei der Kämmerei per E-Mail an steuern@frankfurt-oder.de beantragt werden.

Bis zum 30. Juni 2021 verzichtet die Stadt zudem auf die Erhebung von Stundungszinsen.

Eingetragen am 19.02.2021 um 15:01 Uhr.
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