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LOS - Aufstallungspflicht für Geflügel im Südosten des Landkreises Oder-Spree angeordnet

LOS (pm). Nach dem Ende Dezember im südlichen Nachbarkreis von Oder-Spree, dem Landkreis Spree-Neiße, amtlich festgestellten Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand wurden zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor einer Einschleppung des Erregers auch in Teilen des Landkreises Oder-Spree vorbeugende Maßnahmen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angeordnet. Um die Fundstelle mit dem positiven Virusnachweis wurde ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, das bis in den südöstlichen Bereich des Landkreises Oder-Spree reicht und die folgenden Gemeinden umfasst:
• Neuzelle mit den Gemarkungen Treppeln südlich der L43 sowie die gesamte Ortslage Treppeln, Henzendorf, Bahro, Göhlen, Ossendorf, Schwerzko, Bomsdorf, Streichwitz, Steinsdorf und
• Neißemünde mit den Gemarkungen Wellmitz, Coschen, Ratzdorf, Breslack.
Eine Kartendarstellung dieses Restriktionsgebietes kann auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.l-os.de/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung abgerufen werden. Die am Montag dort ebenfalls veröffentlichte Allgemeinverfügung legt für das Beobachtungsgebiet fest, dass Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenes Federwild in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen abzusondern ist. Geeignete Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Wildvögel und Wildvögel-Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein. Der direkte und indirekte Kontakt zu Wildvögeln ist sicher zu verhindern. Außerdem wurde im ausgewiesenen Beobachtungsgebiet die Jagd auf Federwild verboten.

Im gesamten Landkreis sind die Geflügelhalter zur zwingenden Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert. Einen Überblick dazu gibt ein Merkblatt, das auf der Internetseite des Landkreises unter www.l-os.de/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung eingesehen werden kann. Jede seuchenhaft verlaufende Erkrankung im Geflügelbestand ist dem Veterinäramt sofort unter veterinaeramt@landkreis-oder-spree.de, telefonisch unter 03366-35-1901 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr) oder per Fax an 03366-35-1995 zu melden.

Weiterhin Bestand hat zudem die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree zur Feststellung und Bekämpfung der Aviären Influenza bei Geflügel vom 12. Dezember 2020. In dieser Verfügung waren nach der amtlichen Feststellung des Auftretens der Geflügelpest bei Wildvögeln im Land Brandenburg bereits fünf Risikogebiete im Landkreis Oder-Spree ausgewiesen worden, in denen seit diesem Zeitpunkt eine Aufstallungspflicht für Geflügel gilt.

Eingetragen am 05.01.2021 um 16:17 Uhr.
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