ODER-NEIßE-JOURNAL
Internetzeitung für Eisenhüttenstadt & Umgebung

www.oder-neisse-info.de
Nachrichten
Politik Wirtschaft Kultur Vermischtes Polizeiberichte Sport Tourismus Ratgeber
Suche
Aktuelles

Vermischtes14.01.2025
Der Heischegang zu M ...
Vermischtes14.01.2025
Traditionsfeuer in Z ...
Ratgeber14.01.2025
Neues Lerncafé eröff ...
Vermischtes14.01.2025
Digitales Kulturerbe ...
Wirtschaft14.01.2025
Graphenforschung am ...
Kultur14.01.2025
Lesung in der Stadtb ...
Kultur14.01.2025
Burg Beeskow: Lesung ...
Vermischtes09.01.2025
Bürgerbüro erweitert ...
Ratgeber09.01.2025
Halbjahreszeugnisse ...
Politik07.01.2025
„Keine Zeit verliere ...
Service

Branchenbuch
Termin-Kalender
Bilder der Region
Regionale Links
Redaktion

Mediendaten
Kontakt
AGB
Datenschutzerklärung
Impressum

Kontakt unter:
0163 / 4800356
joehanisch@gmx.de

Vermischtes:
LOS - Landkreis Oder-Spree ordnet für fünf ausgewiesene Risikogebiete Stallpflicht für Geflügel an

LOS (pm). Im Land Brandenburg wurden bisher vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt und vom nationalen Referenzlabor Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt, zwei Fälle im Landkreis Prignitz (Mäusebussard, Saatgans), ein Fall im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Kranich) und ein Fall im Landkreis Havelland (Graugans). Hausgeflügelbestände sind bislang nicht betroffen. Das FLI schätzt jedoch das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch ein.

Aufgrund dieser Situation gibt der Landkreis Oder-Spree auf Anordnung des Landes Brandenburg eine Aufstallungspflicht für Geflügel bekannt. Die dazu heute auf der Webseite der Kreisverwaltung veröffentlichte Allgemeinverfügung sieht vor, dass im Landkreis in den nachfolgend ausgewiesenen fünf Risikogebieten, in denen besonders viel Nutzgeflügel gehalten wird, unverzüglich die Aufstallung von Geflügel durchzuführen ist:
• Zone 1: Gemarkungen Beeskow, Oegeln, Ragow, Schneeberg, Krügersdorf, Friedland, Leißnitz, Groß Briesen, Reudnitz, Oelsen, Schadow, Pieskow, Kummerow, Zeust, Lindow, Niewisch
• Zone 2: Gemarkungen Storkow, Lebbin, Kolpin, Reichenwalde, Spreenhagen, Markgrafpieske, Rieplos, Braunsdorf, Alt Stahnsdorf, Schwerin, Selchow, Philadelphia, Wochowsee, Groß Schauen, Klein Schauen, Kummersdorf, Görsdorf, Bugk, Dahmsdorf
• Zone 3: Gemarkungen Jacobsdorf, Petersdorf bei Briesen, Sieversdorf, Briesen, Alt Madlitz, Kersdorf
• Zone 4: Gemarkung Hasenfelde
• Zone 5: Neuzelle, Wellmitz, Streichwitz, Schwerzko, Coschen, Breslack, Steinsdorf, Bomsdorf, Ratzdorf
Einen Überblick der Risikogebiete gibt auch eine auf der Webseite www.l-os.de hinterlegte Karte.

Tierhalter in den vorab genannten Gebieten haben sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder in geeigneten Volieren zu halten, die eine überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte dichte Abdeckung und eine gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte Seitenbegrenzung aufweisen. Ausnahmen von dieser Anordnung können in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag durch das Veterinäramt erteilt werden. Diese Anordnung wird durch das Veterinäramt aufgehoben, sobald es die epidemiologische Lage zulässt.

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind in den Restritionszonen verboten. Ausnahmen von diesem Verbot können in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag durch das Veterinäramt, bei Durchführung in geschlossenen Räumen, erteilt werden, sofern Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

Es wird auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hingewiesen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Eingetragen am 12.12.2020 um 14:24 Uhr.
[Anzeige]
GEGRO-Bauservice
Anzeige



Für Sie vor Ort -
Sparkasse Oder-Spree

www.FfoWebservice.de

FfoWebservice 2006©