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- Hochwassertourismus erschwert Arbeit der Einsatzkräfte - Drohnenflugverbot für Hochwassergebiet
Hochwassertourismus erschwert Arbeit der Einsatzkräfte
Eisenhüttenstadt. Am späten Abend des 25. Septembers kam es am Deich entlang der Oder im Abschnitt Eisenhüttenstadt zum Sturz eines Radfahrers, der in einer Gruppe unerlaubt auf dem Deich unterwegs war. Trotz des bereits bestehenden Betretungsverbots aufgrund der Hochwassersituation missachtete der Radfahrer die Allgemeinverfügung des Landkreises und befuhr den Deich. Der Radfahrer musste aufgrund des Sturzes in ein Krankenhaus gebracht werden.
„Vermeidbare Unfälle aufgrund von Hochwassertourismus erschweren die Arbeit der Einsatzkräfte noch mehr. Das muss nicht sein.“, sagt Jörg Slupecki, Bereichsleiter für Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt.
Der Landkreis hatte bereits frühzeitig ein Betretungsverbot für alle Deichanlagen ausgesprochen, um die Einsatzkräfte vor Ort nicht zu behindern. Die Stadt Eisenhüttenstadt weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass das Betreten der Deiche während des Hochwassers nicht nur die eigene Sicherheit gefährdet, sondern auch die Arbeit der Rettungskräfte und Helfer erheblich erschwert.
„Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die Deiche unter keinen Umständen zu betreten. Dies ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch des Respekts gegenüber den Menschen, die unermüdlich daran arbeiten, die Region vor dem Hochwasser zu schützen“, so Bürgermeister Frank Balzer.
Jedes unbefugte Betreten des Deiches wird zur Anzeige gebracht und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. -------------------------------------------------------------------------------- Drohnenflugverbot für Hochwassergebiet
Eisenhüttenstadt. Durch das Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung (KKM) des Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) wurde heute informiert, dass für den Bereich der Oder vom Pegelhaus Ratzdorf bis Lebus (MOL) ein Flugverbot für Nicht-BOS-Drohnen und Modellflieger erlassen wurde.
Diese Beschränkung wurde von der Deutschen Flugsicherung (DFS) in einer Meldung an die Luftfahrer veröffentlicht. Es betrifft den Luftraum vom Boden (GND) bis 500FT Höhe (152 Meter) und bis in eine Tiefe von 100 Meter landeinwärts (Deutsches Staatsgebiet). Die Beschränkung ist zunächst gültig bis Sonntag, den 29. September 00:00 Uhr UTC.
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