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ASP: Frankfurt (Oder) nun vollständig Kerngebiet

ASP: Frankfurt (Oder) nun vollständig Kerngebiet

Frankfurt (Oder) (pm). Neue Tierseuchenallgemeinverfügung ab heute in Kraft In der Stadt Frankfurt (Oder) wurden mit Stand vom 4. August 2021 insgesamt 187 Fälle der Afrikanischen Schweinepest durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. 43 dieser Fälle waren im Kerngebiet 1 Kliestow zu verzeichnen, 129 in Kerngebiet 2 Lossow/Güldendorf und 15 im „Gefährdeten Gebiet“ Nuhnen. Festgestellt wurden die Tiere durch Fallwildsuchen und Entnahme bei Erntejagden. Auf Grund aktueller Ausbrüche im „Gefährdeten Gebiet“ und westlich von Frankfurt (Oder) wurde nun durch das Landeskrisenzentrum des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (LKZ MSGIV) in Absprache mit den Landkreisen und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) beschlossen, die bestehenden Kerngebiete zu verschmelzen und bis nach Märkisch-Oderland und Oder-Spree auszudehnen.
Das gesamte Gebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) ist nun als Kerngebiet definiert. Die dazu erforderliche neue Tierseuchenallgemeinverfügung ist mit Wirkung des heutigen Tages, Freitag, 6. August 2021 in Kraft getreten. Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist damit in ganz Frankfurt (Oder) verboten. Dieses Verbot schließt das Führen und Reiten von Pferden ein. „Offene Landschaft“ sind Felder, Wiesen und Ackerflächen sowie weitere unbebaute Bereiche außerhalb geschlossener Ortslagen oder außerhalb von Bebauungszusammenhängen. Das heißt, der Besuch von Parkanlagen und Wiesen innerhalb des Stadtgebietes ist weiter-hin gestattet, da diese Flächen „umbaut“ sind. Das Betreten des Stadtwaldes ist verboten. Ausnahmen von diesem Verbot können in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag durch das Veterinäramt erteilt werden.
Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gesamten Stadtgebiet ist ausschließ-lich nach vorheriger amtlich begleiteter Absuche der Flächen und Meldung an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) zulässig Für das Stadtgebiet südlich der Autobahn A12 wird entsprechend des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz die Jagd in Form von Fallenjagd nach Kapazität, Einzeljagd und Erntejagd angeordnet, da dieser Bereich doppelt eingezäunt ist. Für das Stadtgebiet nördlich der Autobahn 12 gilt wegen der noch nicht komplettgeschlossenen Umzäunung weiterhin ein vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten. Jagden erfolgen nur auf Anordnung durch das VLÜA Frankfurt (Oder) und die Untere Jagdbehörde. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unter Angabe des Fundortes (GPS-Daten) dem VLÜA Frankfurt (Oder) unter der Telefonnummer 0335/5523940 anzuzeigen. Die Kenn-zeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung ist ausschließlich durch geschultes und autorisiertes Personal durchzuführen. Weitere Möglichkeiten der Anzeige bestehen über die Leitstelle der Feuerwehr (Telefon: 0335/5653737) oder die 112, per Tierfund-App sowie per E-Mail an: vet@frankfurt-oder.de.
Die Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin angehalten, die Tore der Wildschutzzäune geschlossen zu halten und die Zäune nicht zu beschädigen. Der Festzaun an der B112 (nördlich in Richtung Lebus und südlich in Richtung Brieskow- Finkenheerd) ist fertiggestellt, die provisorischen Tore werden zeitnah ersetzt. Der Zaun neben der B 87 in Richtung Norden bis zur Grenze Märkisch-Oderland wird errichtet, um einen ASP-Schutzkorridor zur Verhinderung der Einwanderung von Schwarzwild aus Polen zu bilden. Oberbürgermeister René Wilke: „Die verstärkte Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in unserer Stadt bedeutet eine weitere Krise in diesem an Krisen nicht armen Jahr 2021. Die damit verbundenen Einschränkungen treffen uns schwer. Die Stadtverwaltung setzt sich da-für ein, die Beschränkungen möglichst erträglich zu gestalten. Aber richtig und wichtig ist auch, dass wir Frankfurterinnen und Frankfurter gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der benachbarten Landkreise derzeit in der Verantwortung stehen, die Verbreitung der ASP in Deutschland aufzuhalten. Wenn wir dies durch gemeinsame Einhaltung der Regelungen erreichen und die ASP-Funde in unserer Stadt rückläufig werden, bin ich überzeugt, dass eine Lockerung der Regelungen zügig erfolgen kann.“

Eingetragen am 06.08.2021 um 16:12 Uhr.
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