LOS (pm). Zehn Monate nach dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Deutschland musste zur Seuchenbekämpfung im Landkreis Oder-Spree ein Kerngebiet erweitert werden. Auslöser dafür waren Fallwildfunde in der angrenzenden Stadt Frankfurt (Oder) und in der Nähe von Biegen (Amt Odervorland), bei denen sich in der amtlichen Untersuchung der ASP-Verdacht bestätigt hat.
Zum Kerngebiet 3 in Oder-Spree gehört jetzt der südlich der A 12 gelegene und unmittelbar an Frankfurt (Oder) grenzende Bereich des Landkreises. Laut der aktuellen Tierseuchen-Allgemeinverfügung, die auf der Webseite des Kreises veröffentlicht wurde und am Dienstag (13. Juli 2021) in der regionalen Tageszeitung erschienen ist, zählen zum Kerngebiet 3 in Oder-Spree die folgenden Gebiete: Gemarkung Biegen, Teile der Gemarkung Pillgram (südlich der A 12), Teile der Gemarkung Jacobsdorf (südlich der A 12), Teile der Gemeinde Ragow-Merz, Teile der Gemarkung Neubrück, Teile der Gemarkung Neubrück Forst, Teile der Stadt Müllrose, Gemeinde Groß Lindow, Gemeinde Brieskow-Finkenheerd, Gemeinde Wiesenau, Gemeinde Ziltendorf, Teile der Gemeinde Vogelsang, Teile der Gemarkung Rießen, Teile der Stadt Eisenhüttenstadt.
Die neu gefasste Tierseuchen-Allgemeinverfügung listet zudem die bereits bestehenden Restriktionsgebiete im Landkreis Oder-Spree auf und bündelt damit die Festlegungen zur Bekämpfung der Tierseuche in einem Dokument. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung kann einschließlich Anlagen und Kartendarstellung der Restriktionszonen auf der Webseite der Kreisverwaltung abgerufen werden: https://www.landkreis-oder-spree.de/Afrikanische-Schweinepest
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