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FFO (pm). Seit Januar 2025 hat sich das Terminangebot des Frankfurter Bürgerbüros erweitert. Insbesondere werden die kurzfristigen Vorsprachemöglichkeiten ausgeweitet. So können spontane Angelegenheiten im Bürgerbüro – ohne längerfristige vorherige Terminvereinbarung – an nunmehr allen Sprechtagen des Bürgerbüros vorgetragen werden.
Sprechzeiten des Bürgerbüros:
· Montag: 8.00 bis 15.00 Uhr
· Dienstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
· Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
· Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Bürgermeister Claus Junghanns: „Mit dieser Erweiterung des flexiblen Zugangs zum Bürgerbüro soll die in wenigen Fällen noch bestehende Zugangsschwelle, die das Online-Terminvergabesystem zum Teil darstellt, beseitigt werden und somit der Service für die Bürgerinnen und Bürger weiter verbessert werden. Das Team im Bürgerbüro hat diese Verbesserung zum Jahreswechsel umgesetzt, nachdem in den zurückliegenden Monaten erste Erfahrungen mit dem neuen System im sanierten Rathaus ausgewertet wurden.“
Weiterhin besteht die Möglichkeit der vorherigen Terminvereinbarung über die Online-Terminvergabe. Diese hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird sehr häufig genutzt. Der Vorteil hierbei liegt in einer Planbarkeit, die lange Wartezeiten vor Ort vermeidet und insgesamt für eine zügige und optimierte Erledigung der Anliegen sorgt. Denn mit der Bestätigung des online gebuchten Termins ergeht auch eine Information dazu, welche Unterlagen zur Bearbeitung benötigt sind. Dieser Service hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Beantragung von bspw. Ausweisdokumenten deutlich schneller erfolgen kann.
Sollten online keine freien Termine zur Verfügung stehen, werden neue Terminangebote auch weiterhin in der Regel montags bis freitags etwa zwischen 8.00 und 9.00 Uhr im System freigeschaltet. Freie Termine können zudem im Verlaufe des Tages durch Stornierungen von Terminen kurzfristig entstehen.
Bis sich das Angebot der terminfreien Vorsprachen an allen Sprechtagen etabliert hat, ist es möglich, dass alle Vor-Ort-Wartemarken aufgrund einer hohen Inanspruchnahme bereits vor Ablauf der Sprechzeiten vergeben und an diesem Tag somit keine weiteren spontanen Terminbuchungen mehr möglich sind. Vorab gebuchte Online-Termine sind davon nicht betroffen. Diese werden vorrangig und zur vereinbarten Uhrzeit bearbeitet. |