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LOS - Neue Fälle der Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen führen zu weiterem Restriktionsgebiet - noch mehr Zäune?

LOS (pm). Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in der an den Landkreis Oder-Spree grenzenden kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und der in der Folge ebenfalls amtlich festgestellte Ausbruch in Wiesenau erfordern zur Abwehr der weiteren Ausbreitung der Tierseuche die Einrichtung eines weiteren Kerngebietes in Oder-Spree. Der Landkreis hat dazu eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die am heutigen Nachmittag (21. Juni 2021) auf der Webseite der Kreisverwaltung veröffentlicht wurde.

Um die Fundstellen mit dem positiven Virusnachweis, die bisher dem gefährdeten Gebiet zugeordnet waren, wird ein drittes Kerngebiet im Landkreis Oder-Spree eingerichtet. Betroffen sind die folgenden Gebiete:
• Gemarkung Brieskow-Finkenheerd: ab Kreisgrenze östlich der Bundestraße B 112, in Brieskow-Finkenheerd östlich der Lindenstraße bis Kreuzung Seestraße, über Seestraße östlich des Weges "An der Schlaube", weiter östlich der Hauptstraße und Kreisstraße K6758
• Gemarkung Wiesenau: östlich der Kreisstraße K 6758
• Gemarkung Ziltendorf: östlich der Kreisstraße K 6758 und L 372
• Gemarkung Vogelsang: östlich der Landstraße L 372, vor Vogelsang Abzweig östlich Richtung Schlammhalde
Dieses Kerngebiet grenzt direkt an die Stadt Frankfurt (Oder). Eine Kartendarstellung finden Sie auf unserer Webseite.

Im Kerngebiet gelten besondere Restriktionen. Zu den angeordneten Maßnahmen gehört ein Betretungsverbot für den Wald und die offene Landschaft. Dazu zählen Felder, Wiesen und Ackerflächen, alle Bereiche außerhalb geschlossener Ortslagen oder außerhalb von Bebauungszusammenhängen. Zudem gelten bis auf die in der Allgemeinverfügung geregelten Ausnahmen weitgehende Verbote für den Fahrzeugverkehr. Veranstaltungen, die Flächen des Waldes oder der offenen Landschaft einbeziehen, sind vom Veranstalter beim Veterinäramt mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn formlos unter Angabe des Veranstaltungszwecks, -ortes und der zu erwartenden Teilnehmerzahl genehmigen zu lassen. Darüber hinaus trifft die Anordnung des Landkreises Festlegungen für die Jagd sowie für die Land- und Forstwirtschaft. Tierseuchenallgemeinverfügung im Wortlaut:
https://www.landkreis-oder-spree.de/Afrikanische-Schweinepest/

Eingetragen am 22.06.2021 um 04:15 Uhr.
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