ODER-NEIßE-JOURNAL
Internetzeitung für Eisenhüttenstadt & Umgebung

www.oder-neisse-info.de
Nachrichten
Politik Wirtschaft Kultur Vermischtes Polizeiberichte Sport Tourismus Ratgeber
Suche
Aktuelles

Vermischtes14.01.2025
Der Heischegang zu M ...
Vermischtes14.01.2025
Traditionsfeuer in Z ...
Ratgeber14.01.2025
Neues Lerncafé eröff ...
Vermischtes14.01.2025
Digitales Kulturerbe ...
Wirtschaft14.01.2025
Graphenforschung am ...
Kultur14.01.2025
Burg Beeskow: Lesung ...
Vermischtes09.01.2025
Bürgerbüro erweitert ...
Ratgeber09.01.2025
Halbjahreszeugnisse ...
Politik07.01.2025
„Keine Zeit verliere ...
Politik07.01.2025
Alice Weidel: Das ös ...
Service

Branchenbuch
Termin-Kalender
Bilder der Region
Regionale Links
Redaktion

Mediendaten
Kontakt
AGB
Datenschutzerklärung
Impressum

Kontakt unter:
0163 / 4800356
joehanisch@gmx.de

Vermischtes:
Änderungen zu Miet- und Pachtverträgen für Garagen und PKW-Stellplätze

Eisenhüttenstadt (pm). Die Stadt Eisenhüttenstadt versendet derzeit Änderungskündigungen an zirka 2700 Mieter und Pächter von Garagen. Die geschieht zeitlich gestaffelt. Hier bietet die Stadtverwaltung an, dass die Verträge zu einem geänderten Entgelt fortgesetzt werden.

Dies ist notwendig, da aktuelle Gesetzesänderungen des Bundes im Umsatzsteuerrecht fordern, dass künftig auf Garagen und Pkw-Stellflächen eine Umsatzsteuer in jeweils
gesetzlicher Höhe zusätzlich zu den Miet- und Pachtzinsen erhoben werden müssen. Das Gesetz schreibt dies vor. Diese Umsatzsteuer ist durch die Stadt Eisenhüttenstadt vollständig an das Finanzamt abzuführen. Das bedeutet, dass die Stadt Eisenhüttenstadt die von den Garagennutzern zu tragende Erhöhung direkt und in voller Höhe weiterleitet und selbst keine höheren Einnahmen als zuvor erzielt.

Betroffene Mieter und Pächter erhalten entsprechende Vereinbarungen zur Vertragsänderung jetzt zugeschickt. Möchten die Mieter und Pächter ihre Garagen zu den
geänderten Bedingungen - Miete oder Pacht zuzüglich der jetzt zu erhebenden Umsatzsteuer - weiterhin nutzen, können sie dies mit ihrer Unterschrift unter die Vereinbarung bekunden. Ist dies nicht der Fall, dann muss die Stadt gezwungenermaßen das bestehende Vertragsverhältnis kündigen. Auch das sieht leider das Gesetz so vor. Eine
fristgerechte Rücksendung sollten die Betroffenen deshalb unbedingt beachten, da ansonsten ordentliche Kündigungen der Verträge wirksam werden, das Vertragsverhältnis endet sowie die Garagen an die Stadt Eisenhüttenstadt als Grundstückseigentümer zurückgehen. In diesem Fall bestehen terminliche und vertragsgemäße Verpflichtungen für
den Garagennutzer.

Alle Änderungskündigungen werden den Bürgen als Einschreiben mit Rückschein zugesendet. Warum passiert das auf diesem Wege? Es ist die übliche Zustellung von
Vertragsunterlagen, damit beide Vertragspartner einen Nachweis darüber haben, dass alles fristgerecht und ordentlich zugestellt worden ist und beide die aktuellsten Unterlagen haben.
Die Vermietung und Verpachtung von Garagen und Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen an Privatpersonen durch die Stadt unterliegt zukünftig der Gesetzesänderung
der Umsatzsteuer nach Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes (v2015 vom 02.11.2015, BGBl. I, S. 1834). Die gesetzliche Regelung tritt zum 1. Januar 2021 für die Mietverträge und zum 01. Januar 2022 für Pachtverträge in Kraft.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass aufgrund der erheblichen Anzahl von zu bearbeitenden Verträgen die telefonische Erreichbarkeit der Bearbeiterin für Rückfragen
nicht immer sofort möglich ist.

Eingetragen am 18.07.2020 um 05:34 Uhr.
[Anzeige]
Autohandel - Car Check Point
Anzeige



Für Sie vor Ort -
Sparkasse Oder-Spree

www.FfoWebservice.de

FfoWebservice 2006©