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Vermischtes:
LOS - Laborbefund bestätigt Vergiftung eines Rotmilans bei Mixdorf

LOS (pm). Nachdem ein Laborbefund bestätigt hat, dass ein im Landkreis Oder-Spree tot aufgefundener Rotmilan durch das Fressen von Giftködern verendet ist, hat die Kreisverwaltung in dieser Woche Strafanzeige erstattet. Aus den Fundumständen, insbesondere aus dem Auffinden des Vogels in Rückenlage mit aus dem Schnabel herausragenden Nahrungsresten, hatte sich ein erster Verdacht für eine Vergiftung ergeben.
Der Greifvogel war Anfang April bei Mixdorf entdeckt worden. Die Finder bargen den Vogel und informierten die staatliche Vogelschutzwarte. Die untere Naturschutzbehörde und das
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Kreisverwaltung haben dann die nähere Untersuchung im Landeslabor veranlasst. Die zwischenzeitlich vorliegenden Untersuchungsergebnisse haben den Vergiftungsverdacht erhärtet. Der Kropfinhalt und die darin festgestellte Wirkstoffkonzentration legen nahe, dass gezielt präparierte Giftköder ausgelegt wurden. Es wurde ein Fraß- und Kontaktgift verwendet, das in der EU nicht zugelassen ist
und bereits bei Hautkontakt auch für den Menschen gefährlich werden kann. Vor dem Berühren verdächtiger Fleischstücke wird daher ausdrücklich gewarnt und um Meldung
entsprechender Beobachtungen an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (03366 35-1901; veterinaeramt@l-os.de) oder die untere Naturschutzbehörde (03366 35-1671; umweltamt@l-os.de) gebeten.
Ungeklärt ist bisher, ob der Rotmilan oder Greifvögel allgemein das Ziel waren oder der Vogel nur zufälliges Opfer eines Versuchs wurde, Hunde, Katzen oder Beutegreifer wie
Marder, Fuchs oder Wolf zu vergiften. Eine erhebliche Gefährdung aller wildlebenden Tiere bzw. freilaufender Haustiere aber auch von Menschen, die mit den Giftködern in Kontakt kommen könnten, wird durch den oder die Täter in Kauf genommen.
Bereits die Beschaffung des Giftes und nicht weniger die für Wildtiere zugängliche Platzierung der Giftköder setzt eine beachtliche kriminelle Energie voraus. Es wurde daher
wegen Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz, das Tierschutzgesetz, wegen der vorsätzlichen Tötung wildlebender Tiere streng geschützter Arten sowie Jagdwilderei
Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Eingetragen am 15.05.2020 um 05:13 Uhr.
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