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- Teilweise Wiederöffnung von Einrichtungen der Stadt Frankfurt (Oder) - Öffnung von Geschäften und Einrichtungen unter Auflagen
Teilweise Wiederöffnung von Einrichtungen der Stadt Frankfurt (Oder)
Im Zuge der zwischen Bundes- und Landesregierung sowie Kommunen abgestimmten Lockerungen der COVID-19 Eindämmungsverordnung werden schrittweise auch verschiedene Einrichtungen wiedereröffnet, an denen die Stadt Frankfurt (Oder) beteiligt ist.
Diese Öffnungen erfolgen ausschließlich unter Einhaltung von Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
Museen und Ausstellungen
Das Museum Viadrina ist seit heute, Mittwoch, 22. April 2020 geöffnet (Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag: 11.00 bis 17.00 Uhr). Neben dem Besuch der Dauerausstellung bietet sich die Gelegenheit, einen Blick hinter die Kulissen der Ausstellungsvorbereitung „Krieg und Frieden in Brandenburg. Frankfurt (Oder) 1945“ zu werfen.
Das Kleist-Museum empfängt ab heute, Mittwoch, 22. April 2020 Einzelbesucherinnen und -besucher. Hier ist es in eingeschränktem Maß möglich, die Ausstellungen – sowie die Ende Februar eröffnete Sonderschau „versetzen. Über das Marionettentheater“ – zu besichtigen. Im Haus gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Hygienestandards: Es dürfen sich nur maximal zehn Personen gleichzeitig in den Wartebereichen aufhalten, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, die Nutzung der bereitgestellten Handschuhe zum Umblättern der Leuchtbücher ist verpflichtend. Der Zutritt zu den kleineren Ausstellungsräumen ist nur einzeln gestattet. Auch die Ausleihe von Audioguides erfolgt vorerst nicht. Die Planung für virtuelle Führungen durch das Museum und andere digitale Angebote laufen.
Alle Häuser des Brandenburgischen Landesmuseums für moderne Kunst (BLMK) öffnen ab Freitag, 1. Mai 2020 wieder für den Publikumsverkehr. Einzig der Individualbesuch der Ausstellungen wird dann möglich sein; pädagogischen Zusatzangebote oder Gruppenführungen werden nicht angeboten. Die aktuellen Ausstellungen wurden verlängert: „Der sachliche Blick in der DDR“ in der Rathaushalle bis 31. Mai 2020, „Gestern, heute, übermorgen. Der moderne Blick in Grafik und Fotografie der Sammlung des BLMK“ im Packhof bis 14. Juni 2020. Derzeit werden die Hygienekonzepte für die Häuser erarbeitet.
Stadt- und Regionalbibliothek
Das Haus 1, Bischofstraße 17 der Stadt- und Regionalbibliothek Frankfurt (Oder) öffnet ab Dienstag, 28. April 2020.
Gedenkstätte „Opfer politischer Gewaltherrschaft“
Die örtlichen Gegebenheiten der Gedenkstätte lassen zum jetzigen Zeitpunkt einzig Einzelbesuche zu. Diese sind nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Diese Information ist ebenfalls an der Eingangstür der Gedenkstätte angebracht. ---------------------------------------------------------------------------------- Öffnung von Geschäften und Einrichtungen unter Auflagen
Eine Vielzahl von Geschäften und Einrichtungen kann auch in Frankfurt (Oder) ab heute, Mittwoch, 22. April 2020 wieder geöffnet werden. Ermöglicht wird das durch eine neue Verordnung zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 der Landesregierung Brandenburg. Verbunden ist diese Lockerung allerdings mit drei wesentlichen Regeln:
1. Auflagen zur Hygiene
Wieder eröffnete Einrichtungen und Geschäfte sind in der Pflicht, Hygienepläne in Eigenregie zu erstellen und umzusetzen. Als Vorlagen dienen dazu Maßgaben des RKI sowie von Berufs- und Branchenverbänden.
2. Steuerung des Zutritts
In Frankfurt (Oder) gilt als dringend empfohlen, je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche einen Kunden bzw. eine Kundin einzulassen, orientiert an der für das Land Berlin erlassenen Regelung. Als Verkaufsfläche zählen alle Bereiche, die zur Betretung durch Kundschaft vorgesehen sind, so umfassen sie zum Beispiel auch Regalstellflächen oder Kassenregionen. Für die Einhaltung der Zutrittsbeschränkung sind die Betreiberinnen und Betreiber der Geschäfte und Einrichtungen verantwortlich.
3. Vermeidung dichter Warteschlangen
Vor den Geschäften und Einrichtungen sollen sich keine Menschentrauben oder dichte Menschenschlangen bilden, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern ist zwingend einzuhalten. Die Geschäfte und Einrichtungen haben die Pflicht, dies zu organisieren und zu ermöglichen.
Innerhalb der Geschäfte und Einrichtungen gilt, den Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern nach Möglichkeit nicht zu unterschreiten. Das Tragen sogenannter Alltagsmasken gilt im Einzelhandel ebenso wie im Öffentlichen Personennahverkehr als „dringend empfohlen“. Voraussichtlich wird es ab Montag, 27. April 2020 zur Pflicht. |