|
Wie bereits am Donnerstag, 19. März 2020 angekündigt, hat Oberbürgermeister René Wilke heute, amFreitag, 20. März eine weitere Allgemeinverfügung mit dem Ziel einer verringerten Ausbreitung des VirusSARS-CoV-2 erlassen.Demnach dürfen ab Montag, 23. März 2020 folgende Betriebe in Frankfurt (Oder) für den Publikumsver-kehr nicht öffnen:Blumenläden aller ArtFriseurgeschäfteSaunen, Sonnenstudios und vergleichbare Betriebekosmetische Fußpflegepraxen, Körperpflege- und KosmetiksalonsFahrschulen (nur theoretischer Unterricht ist untersagt)kommerziell organisierte Reiseveranstaltungen in Bussen und auf SchiffenWohnmobilstellplätze und SportboothäfenEbenfalls ab Montag, 23. März 2020 wird der Zugang zu den Praxen von Heilmittelerbringerinnen und-erbringern beschränkt. Das betrifft insbesondere Physiotherapie- und Massagepraxen, Osteopathie-,Logopädie-, Ergotherapie- und Podologiepraxen. Diese dürfen nur zum Zwecke medizinisch gebote-ner Behandlungen betreten werden. Eine ärztliche Verordnung muss dafür vorliegen. Die gestrigePresseinformation ist in diesem Zusammenhang hiermit präzisiert |