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Politik:
Hilse: Messerattacken gegen Menschen grundsätzlich als versuchtes Tötungsdelikt einstufen

Springer: Seehofer zündet neue Nebelkerze – Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten generell unterbinden


Zu der Ankündigung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte an „strenge Kriterien“ zu knüpfen und insbesondere den Angehörigen von Hartz-IV-Beziehern den Familiennachzug zu verweigern, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:



„Mit dieser Ankündigung zündet Horst Seehofer wieder eine seiner berüchtigten CSU-Nebelkerzen, mit der eine substanziell falsche Politik den Wählern schöngeredet und schmackhaft gemacht werden soll. ‚Subsidiär Schutzberechtigte‘ können sich schon dem Begriff nach nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Jedweder Familiennachzug für diese Personengruppe ist daher schon im Ansatz falsch.

Da weite Teile Syriens inzwischen befriedet sind und jede Hand für den Wiederaufbau gebraucht wird, kann eine humanitär gebotene Familienzusammenführung zudem in vielen Fällen längst in der Heimat selbst erfolgen.

Dass der Koalitionsvertrag diese erst 2015 getroffene Fehlentscheidung mit einer Kontingentlösung festschreibt, ist nur einer von vielen Konstruktionsfehlern dieser ‚GroKo‘. Seehofer weiß natürlich genau, dass sein Vorstoß letztlich am Widerstand der Koalitionspartner scheitern wird. Diese neueste Nebelkerze ist daher wenig mehr als durchschaubares Wahlkampfgetöse vor der bayerischen Landtagswahl und dürfte danach ebenso in der Versenkung verschwinden wie alle bisherigen Seehofer-Luftnummern. Wer in der Migrationspolitik ernsthaft etwas zum Besseren wenden will, darf eben nicht mit Merkel und der SPD koalieren.“
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Kamann: Mobilfunkgipfel und Funklochmelder: Mit Bürokratie-Monstern keine Modernisierung

Der Oberhausener AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann, Fachpolitischer Sprecher für Digitalisierung und Obmann im Ausschuss Digitale Agenda, nimmt Stellung zur Ankündigung von Verkehrsminister Andreas Scheuer zu Maßnahmen im Mobilfunkbereich:
„Funklöcher sind für die meisten Bundesbürger mittlerweile ein größeres Ärgernis als Schlaglöcher. Das hat auch Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erkannt: Der Zustand des Netzes sei ‚für eine Wirtschaftsnation untragbar‘. Wer will dem widersprechen.
Um die Löcher im Mobilfunknetz zu schließen, hat der Bundesverkehrsminister einen zeitnahen Gipfel mit den relevanten Anbietern angekündigt. Gemäß Koalitionsvertrag sollen auch Vertreter der Bundesländer mit am Tisch sitzen.
Neben dem Gipfel will Scheuer auch die Täler ausleuchten: die Funklöcher sollen sichtbar werden - mithilfe eines bundesdeutschen ‚Funklochmelders‘. Die Bundesnetzagentur soll mit einer App frustrierten Handy-Nutzern ermöglichen, Funklöcher zu melden. Eine daraus erstellte Mobilversorgungskarte soll zu jährlichem Monitoring über die Sicherstellung der Netzabdeckung führen. Und die Bundesbehörde soll gegebenenfalls Handlungsempfehlungen geben.
Ich fasse zusammen: Ein Ministeriumsgipfel mit Vertretern dreier Mobilfunkanbieter und mit Abgesandten von 16 Bundesländern, eine Behörde, die Funklochmeldungen sammelt, eine jährliche Bestandsaufnahme und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen.
Der frischgebackene Verkehrsminister setzt erkennbar nicht auf solide Planung, sondern auf Aktionismus reinsten Wassers und kreiert bürokratische Monstren.
Als ehemaliger Staatssekretär im Verkehrsministerium weiß Scheuer: Gegen Schlaglöcher auf den Straßen hilft Asphalt. Und was hilft gegen Funklöcher? Richtig: Geld - und weniger Bürokratie beim Setzen von Sendemasten.
Dass es überhaupt noch Funklöcher gibt, ist verwunderlich. Denn Scheuers Vorgänger im Amt, Alexander Dobrindt, hatte doch im Mai 2015 per Bild am Sonntag bereits verkündet, dass es 2018 keine Funklöcher mehr geben würde.
Ich unterstelle, dass die Mobilfunkbetreiber mit Lage und Größe ihrer Funklöcher bestens vertraut sind. Und dass sie auch wissen, wie man sie schließen könnte - u. a. mit mehr Sendemasten.

Wenn Andreas Scheuer wie angekündigt verfährt, wird er genauso erfolglos bleiben wie sein Vorgänger. Zumal es den Milliardenregen für Frequenzlizenzen für das superschnelle 5G-Netz nicht geben wird, weil damit verbindlich finanziell herausfordernde Ausbauauflagen verbunden sein sollen. Außerdem bedenkt Scheuer offensichtlich nicht, dass eine Flächendeckung mit 5G wegen der Vielzahl dafür erforderlicher Sendemasten ohne Komplementärversorgung mit LTE nicht machbar ist.

Zu einer soliden Mobilfunkstrategie gehört ein praktikables Finanzierungsmodell, das Telekom, Telefonica und Vodafone ermöglicht, nicht nur ihren Kunden sondern auch ihren Aktionären gerecht zu werden. Die Abstimmung mit den direkten europäischen Nachbarn ist ein weiteres Thema, das augenscheinlich nicht bedacht wird.“
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Hilse: Messerattacken gegen Menschen grundsätzlich als versuchtes Tötungsdelikt einstufen


Angesichts wiederholter Messerattacken fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), gezielte Stiche gegen andere Menschen grundsätzlich als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen und nicht nur als gefährliche Körperverletzung. „Damit kann sofortige Untersuchungshaft angeordnet werden und im Falle, dass die Tat von einem Flüchtling ausging, auch eine konsequente Abschiebung erfolgen.“

Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse:

„Täglich werden in Deutschland Menschen mit Messern angegriffen und teilweise schwer verletzt oder gar getötet. Trotz der sehr oft schwerwiegenden Verletzungen wird ein Messerangriff meist nur als gefährliche Körperverletzung betrachtet. Für gewöhnlich wird ein solcher Angriff nur als Tötungsdelikt gewertet, wenn die Verletzungen objektiv lebensgefährlich sind oder der Täter in seiner Vernehmung die Tötungsabsicht einräumt. Die DPolG fordert zu Recht, gezielte Stiche gegen andere Menschen grundsätzlich als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen und nicht nur als gefährliche Körperverletzung. Jeder Täter, der einen anderen Menschen mit einem Messer angreift, nimmt billigend in Kauf, dass er dem Gegenüber Verletzungen zufügt, die im schlimmsten Fall zu dessen Tod führen.“
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Gauland: Österreichs Regierung packt die Probleme an

Zum Vorstoß der österreichischen Regierung, Kopftücher für Kinder an Grundschulen und Kindergärten zu verbieten, sagt der AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland:
„Kinder sollten nicht verschleiert in den Kindergarten oder die Grundschule geschickt werden. Damit werden Parallelgesellschaften bereits von klein auf zementiert.
Dennoch ist es ein Problem, dass in städtischen Milieus europaweit immer häufiger wahrzunehmen ist.
Österreich macht es da richtig, wenn diese Praxis schlicht und ergreifend per Gesetz untersagt wird. Ein Beispiel, das auch Vorbildcharakter für Europa haben könnte.
Die österreichische Regierung unter Bundeskanzler Kurz packt Probleme an und setzt konsequent klare Maßnahmen um. Das ist etwas, wovon wir in Deutschland bislang leider nur träumen können.“
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Droese: Regierungen haben Biotop für Salafisten geschaffen



Laut Verfassungsschutz wächst die Salafisten-Szene in Deutschland weiter an. Inzwischen soll es in Deutschland 11.000 Salafisten geben. Damit habe sich die Zahl der gefährlichsten Islamisten innerhalb von fünf Jahren verdoppelt. Eine Stagnation oder gar ein Rückgang sei nicht in Sicht. Auch in den neuen Bundesländern werde das Milieu stärker.

Dazu erklärt der stellvertretende sächsische AfD-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Siegbert Droese:

"Bereits seit Jahren schaffen die Altparteien, Grüne, FDP, SPD und CDU, Biotope, in denen sich die Prediger für Gewalt, Frauenhass und Pädophilie rudelhaft vermehren. Sie werden durch überbordende Sozialleistungen, Toleranzgeplapper und ,Willkommenskultur' regelrecht gehätschelt. Sie dürfen ungebremst Moscheen bauen, werden von staatlich nicht nur geduldeten sondern auch geförderten Vereinen wie DITIB betreut und aus den Herkunftsländern großzügig finanziert. Nun droht das deutsche Kind endgültig in den Brunnen zu fallen. Es gibt Tendenzen, die vor einigen Jahren in Deutschland undenkbar waren: Kinder werden verheiratet, Juden bedrängt, geschlagen, verunglimpft, Frauen auch gegen ihren Willen in Ganzkörper-Stoffhüllen eingewickelt und so genannte Ehrenmorde verübt.

Man kann dieser ,Religion' und deren Protagonisten nicht einmal einen Vorwurf machen. Die letzten deutschen Regierungen sind schuldhaft an diesem Desaster! Wir, die AfD, sind die letzte Chance für unser Deutschland, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben und Recht und Gesetz wieder Geltung zu verschaffen!"
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Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter - „Vielehen in Deutschland“

Die Antworten der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter zum Thema Vielehen in Deutschland sind enttäuschend und zeigen erneut, dass die Bundesregierung zu Fragen, die eine ausländische Kultur betreffen, keine konkrete Stellung beziehen will.
In der Kleinen Anfrage wurde die Bundesregierung aufgefordert Stellung zu beziehen, wie es möglich ist, dass trotz der eindeutigen Regelung des § 30 Abs. 4 AufenthG, nach der keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Abs. 1 und 3 des § 30 AufenthG zu erteilen ist, beispielsweise im Dezember 2015 ein Ehemann mit seiner Zweitfrau und deren zwei gemeinsamen Kindern ebenfalls in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist (https://www.welt.de/politik/deutschland/article173162447/Familiennachzug-Debatte-ueber-Zweitfrau-Anzeige-gegen-Pinneberger-Landrat.html).

„Die Beantwortung ist mehr als unbefriedigend“, so Keuter. „Die Bundesregierung äußert sich hierzu nur in der Hinsicht, dass sie sagt, dass der Nachzug nicht aufgrund des § 30 Abs. 4 AufenthG erfolgt ist. Auf welcher Rechtsgrundlage der Nachzug allerdings erfolgte dazu schweigt die Regierung. Ein schwaches Bild!“

Darüber hinaus wollte Keuter unter anderem wissen, ob die Vielehe aus Sicht der Bundesregierung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt. Hierauf wusste die Bundesregierung wohl keine politisch korrekte Antwort geben zu können. Hier gab es nur den Hinweis darauf, dass man zu abstrakten Rechtsfragen keine Stellung beziehe.

„Es ist offensichtlich, dass sich die Bundesregierung vor konkreten Antworten und Sachverhaltsaufklärung drücken will“, sagt der Abgeordnete. Keuter wird in dieser Sache weiter hartnäckig bleiben und weitere Anfragen zum Thema an Bundesregierung stellen.

Eingetragen am 04.04.2018 um 20:33 Uhr.
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