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Politik:
Panama-Papers: Bericht im Geldwäsche-Untersuchungsausschuss verabschiedet

„EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Geldwäsche und Steuerhinterziehung nicht entschieden genug.“

Bernd Lucke will Whistleblower besser schützen

Brüssel, 18. Oktober 2017 – Zur Verabschiedung des Berichts über Geldwäsche und Steuerhinterziehung im Gefolge des „Panama-Skandals“ im eigens dafür eingesetzten Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments sagt der Leiter der Deutschen Delegation der EKR-Fraktion, Europaabgeordneter Bernd Lucke (LKR):

„Der Panama-Untersuchungsausschuss hat einen wichtigen Auftrag erfüllt. Der Bericht deckt auf, dass viele EU-Staaten Geldwäsche und Steuerhinterziehung nicht entschieden genug bekämpfen. Teilweise ist es skandalös, wie unzureichend die zuständigen nationalen Behörden materiell und personell ausgestattet sind. Häufig wird Verdachtsfällen überhaupt nicht nachgegangen. Kriminelle müssen selten etwas befürchten. Hier muss dringend etwas getan werden, denn die EU ist kein Raum der Freiheit und des Rechts, solange viele Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen."

„Als Untersuchungsinstanz ist das Europäische Parlament eher schwach. Die Kompetenzen des Untersuchungsausschusses waren unzureichend und dies hat unsere Arbeit massiv behindert. Wir durften keine Zeugen vereidigen und die Einsicht in wichtige Unterlagen ist immer wieder verweigert worden. Angesichts dieser schwierigen Umstände hat der Ausschuss jedoch einen guten Bericht erstellt. Dieser hätte jedoch noch tiefer gehen können, wenn man die nötigen Kompetenzen gewährt hätte."

Abschließend würdigte Lucke die Arbeit von Investigativjournalisten und Whistleblowern:

„Die Ermordung der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia ist eine Schande für das Land, dessen Regierung sie zu kritisieren wagte. Das feige Attentat zeigt, dass Journalisten einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag haben und geschützt werden müssen.“

„Der Schutz von Whistleblowern muss dringend verbessert werden, denn sie sind Einschüchterungen, beruflichen Repressalien oder sogar Strafverfolgung ausgesetzt. Demgegenüber kommen die wirklich Kriminellen oft ungestraft davon.“
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Eurokritiker kritisieren Entscheidungsschwäche und Verzögerung

Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag der fünf LKR-Europaabgeordneten auf einstweilige Anordnung ab

Brüssel, 18. Oktober 2017 – Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Eurokritiker Hans-Olaf Henkel, Bernd Kölmel, Bernd Lucke, Joachim Starbatty und Ulrike Trebesius auf eine einstweilige Anordnung gegen das EZB-Staatsanleihenkaufprogramm zurückgewiesen.

„Das Bundesverfassungsgericht verzögert seine Entscheidung, bis es nichts mehr zu entscheiden gibt“, kritisierte Bernd Lucke (LKR), der Sprecher der Kläger. „Unsere Klage ist seit zwei Jahren anhängig. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung zum Europäischen Gerichtshof geschoben, der auch ein Jahr brauchen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Vorlage beim EuGH deutlich gemacht, dass es die EZB-Politik für rechtswidrig hält, aber es hat nicht den Mut zu entscheiden.“

Mit dem Antrag wollten die fünf Europaabgeordneten der Liberal-Konservativen Reformer zumindest eine nochmalige Ausdehnung des Programms zum Ankauf von Staatsanleihen durch die Deutsche Bundesbank so lange unterbinden, bis eine Entscheidung im Hauptverfahren gefallen ist. Die Kläger kritisieren, dass nun der Anleihenankauf sogar noch beschleunigt werden könnte, ohne dass das höchste deutsche Gericht eingreift.

Bernd Lucke sagte:

„Es ist bedauerlich, dass das Staatsanleihenkaufprogramm, mit dem eine nicht funktionierende Währung künstlich stabilisiert wird, nicht wenigstens auf dem jetzigen Stand eingefroren werden kann, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.“

„Nun werden weiterhin hunderte von Milliarden Euro in den Umlauf gepumpt werden, ohne dass ein Gericht einschreitet.“

„Ich fürchte, dass sich das Hauptverfahren jetzt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinziehen wird. Das Bundesverfassungsgericht wird wohl erst entscheiden, wenn es nichts mehr zu entscheiden gibt.“

„Wäre unser Antrag erfolgreich gewesen, hätte das außerdem den Effekt gehabt, dass sich Bundesregierung und Bundestag einmal mit dem Thema auseinandersetzen müssten. Es ist schade, dass das Thema Staatsanleihenankäufe nun wieder nicht vor ein demokratisches Forum kommt.“

Eingetragen am 18.10.2017 um 17:32 Uhr.
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