Mixdorf (pm). In diesem Sommer ist es zur Fällung eines Greifvogel- Horst- Baumes zwischen Schneeberg und Merz gekommen. Diese Tatsache ist von besonderer Brisanz, da sich es um einen Horst in unmittelbarer Nähe des geplanten Windeignungsbiet 50 und 61 handelt. Die Bürgerinitiative Mixdorf hat im laufenden Planungsverfahren der Windeignungsgebiete sämtlich Horste genauestens dokumentiert und jeden Standort den Behörden gemeldet. Daraufhin konnte die Naturschutzbehörde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehr schnell bestätigen, dass hier ein Straftatverdacht vorliegt. Daraus folgte die Verpflichtung der Behörde, dies zur abschließenden Prüfung an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Dies ist mit Schreiben vom 01.09.2017 erfolgt. Durch die Vogelschutzwarte wurde der Besatz des Horstes mit Jungvögeln bestätigt. Ob diese sich zum Zeitpunkt der Fällung noch auf dem Horst befanden ist unbekannt. Von den Jungvögeln und deren Nest waren nach der Fällung des Baumes keine Spuren mehr auffindbar. Auf Rücksicht auf das laufende Verfahren halten wir uns mit Mutmaßungen zurück. Die Unschuldsvermutung gilt bis das Gegenteil bewiesen ist. Dennoch, die Unmittelbare Nähe des gefällten Baumes zu einem der beiden Windeignungsgebiete lässt nichts Gutes erahnen. Wir können nur sämtlich Beteiligten aufrufen sich an Recht und Gesetz zu halten. Nestbäume von Greifvögeln zu fällen ist eine Straftat, abgesehen von der moralischen Fragwürdigkeit solchen Handelns. In den Medien finden sich immer wieder vermehrt Meldungen über illegale Baumfällungen in oder in der Nähe von geplanten Windeignungsgebieten. Leider handelt sich dabei nicht um eine Ausnahmeerscheinung. Die Bürgerinitiative - Gegenwind Mixdorf Susanne KöhlerStraftatverdacht – Abgesägter Horst Baum In diesem Sommer ist es zur Fällung eines Greifvogel- Horst- Baumes zwischen Schneeberg und Merz gekommen. Diese Tatsache ist von besonderer Brisanz, da sich es um einen Horst in unmittelbarer Nähe des geplanten Windeignungsbiet 50 und 61 handelt. Die Bürgerinitiative Mixdorf hat im laufenden Planungsverfahren der Windeignungsgebiete sämtlich Horste genauestens dokumentiert und jeden Standort den Behörden gemeldet. Daraufhin konnte die Naturschutzbehörde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehr schnell bestätigen, dass hier ein Straftatverdacht vorliegt. Daraus folgte die Verpflichtung der Behörde, dies zur abschließenden Prüfung an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Dies ist mit Schreiben vom 01.09.2017 erfolgt. Durch die Vogelschutzwarte wurde der Besatz des Horstes mit Jungvögeln bestätigt. Ob diese sich zum Zeitpunkt der Fällung noch auf dem Horst befanden ist unbekannt. Von den Jungvögeln und deren Nest waren nach der Fällung des Baumes keine Spuren mehr auffindbar. Auf Rücksicht auf das laufende Verfahren halten wir uns mit Mutmaßungen zurück. Die Unschuldsvermutung gilt bis das Gegenteil bewiesen ist. Dennoch, die Unmittelbare Nähe des gefällten Baumes zu einem der beiden Windeignungsgebiete lässt nichts Gutes erahnen. Wir können nur sämtlich Beteiligten aufrufen sich an Recht und Gesetz zu halten. Nestbäume von Greifvögeln zu fällen ist eine Straftat, abgesehen von der moralischen Fragwürdigkeit solchen Handelns. In den Medien finden sich immer wieder vermehrt Meldungen über illegale Baumfällungen in oder in der Nähe von geplanten Windeignungsgebieten. Leider handelt sich dabei nicht um eine Ausnahmeerscheinung. Die Bürgerinitiative - Gegenwind Mixdorf Susanne Köhler -------------------------------------------------------------------------------- Zur Vorgeschichte:
Keine Einigung beim Runden Tisch in Mixdorf
Zum runden Tisch trafen sich am 20.9.2017 im Mixdorfer Freizeitzentrum Befürworter und Gegner des geplanten Windeignungsgebietes 61 Mixdorf / Grunow. Als Gegner des Windeignungsgebietes waren mitunter Amtsdirektor Matthias Vogel, Bürgermeisterin Marlies Janisch und Vertreter der Bürgerinitiative Mixdorf Bernd Kochan, Uwe Selenz und Uwe Demmler vertreten. Als Windkraftbefürworter traten Johannes Kauffmann vom Bundesverband für Windenergie sowie der Leiter der regionalen Planungsbehörde Rump auf. Ebenfalls anwesend waren Landrat Lindemann und der Rundfunk Berlin Brandenburg. Von den potentiellen Investoren folgte keiner der offiziellen Einladung zum Gespräch. In einer gut 90 minütigen Diskussion wurden die unterschiedlichen Standpunkte ausführlich diskutiert. Eine Einigung oder Annäherung konnte jedoch nicht erzielt werden. Dr. Tiedke aus Mixdorf wies erneut auf die gesundheitsschädigende Wirkung des Infraschalls hin. Ihm liegen ärztliche Gutachten vor die dies eindeutig belegen. Für Kauffmann vom Bundesverband für Windenergie sind diese Ängste nicht nachvollziehbar. Er sieht im Infraschall keine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen. Auf Nachfrage erklärte Rump, dass die Sichtung der zahlreichen Stellungnahmen gegen das Windeignungsgebiet noch einige Monate in Anspruch nehmen wird. Daher wird wohl erst im Verlauf des nächsten Jahres eine Entscheidung zum Windeignungsgebiet Mixdorf/Grunow fallen wird. Für die Bürgerinitiative Mixdorf und allen Gegner des Windeignungsgebietes 61 geht der Kampf in den kommenden Monaten weiter. „Wir sind eine starke Gemeinschaft und werden nicht müde, alles daran zu setzten um einen Windpark im Schlaubetal zu verhindern.“ so Susanne Köhler, Mitglied der Bürgerinitiative Mixdorf.
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