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Brüssel, 15. August 2017 – Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Anleihen-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen, sagt der Mitkläger Bernd Lucke:
„Auf diese Entscheidung haben wir sehr lange warten müssen. Seit über zwei Jahren finanziert die Europäische Zentralbank die Staatsverschuldung von EU-Staaten mit der Notenpresse. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Maastricht-Vertrag."
"In der europäischen Politik hat sich leider schon lange der Glaube festgesetzt, dass man sich an die vertraglichen Grundlagen der EU im Zweifel nicht zu halten braucht. Vielleicht kommt diese Zeit endlich zu ihrem Ende. Es ist jetzt auch am Europäischen Gerichtshof, dem europäischen Recht auch wieder Geltung zu verschaffen."
"Man zerstört die Grundlagen der Marktwirtschaft, wenn man Schulden einfach mit Gelddrucken finanziert. Ich begrüße sehr, dass das Bundesverfassungsgericht hiergegen massive Bedenken äußert."
"Wir gemäßigten Eurokritiker sind lange diffamiert worden. Dabei sind wir es, die das Grundgesetz auf unserer Seite haben - und die Regierung ist es, die dagegen verstößt. Es ist gut, wenn das Bundesverfassungsgericht dies einmal klarstellt.“
Professor Hans-Detlef Horn, der die Beschwerde für die Europaabgeordneten der LKR geführt hat, kommentiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls zustimmend:
"Der Vorlagebeschluss macht in höchst erfreulicher Weise deutlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen dem Vorbringen der Verfassungsbeschwerden anschließt. Die dem Europäischen Gerichtshof vorgelegten Fragen betreffen nur das Public Sector Purchase Programme (PSPP). Insofern machen sie geltend, dass das PSPP gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung (Art. 123 AEUV) und die no-bail-out-Klausel (Art. 125 AEUV) verstoße sowie über das geldpolitische Mandat hinausgehende Wirtschaftspolitik betreibe." |