LOS (pm). Der Landkreis Oder-Spree hat zum 1. April 2017 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge eingeführt. Dabei kooperiert die Kreisverwaltung mit der Brandenburgischen BKK. Derzeit leben rund 630 Asylsuchende im Landkreis, die die Gesundheitskarte jetzt neu in Anspruch nehmen können. Bislang haben Flüchtlinge und Asylbewerber erst dann eine Gesundheitskarte bekommen, wenn sie arbeiten oder ab einem Aufenthalt von 15 Monaten. Das betraf im Landkreis zirka 550 Hilfebedürftige. Die neue Vereinbarung erfasst Flüchtlinge, die die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verlassen haben und dem Landkreis Oder-Spree zugewiesen wurden. "In anderen Kommunen funktioniert das reibungslos. Wir sind überzeugt, dass es der richtige Weg ist", schätzt Katja Kaiser, Leiterin des Amtes für Ausländerangelegenheiten und Integration der Kreisverwaltung, ein "Anfangs waren wir noch skeptisch, weil die Refinanzierung nicht klar war. Doch nun hat Brandenburg eine verbindliche Regelung auf Landesebene getroffen." Die Kosten der Gesundheitsversorgung werden demnach zu 100 Prozent vom Land getragen. Mit der eGK werde der Verwaltungsaufwand reduziert, denn sie vereinfache für die Asylsuchenden und dem Landkreis gleichermaßen das Prozedere. Die zuständige Sachgebietsleiterin, Manuela Heuer erklärt: "Die Karteninhaber gehen nun direkt zum Arzt und müssen nicht mehr im Amt für Ausländerangelegenheit einen Behandlungsschein ausstellen lassen. Auch die Überprüfung, ob eine Weiterbehandlung genehmigt wird, entfällt. Der Arzt rechnet direkt mit der BKK und diese mit dem Landkreis ab." Bisher mussten die Mitarbeiter/innen des Landkreises entscheiden, ob eine akute Erkrankung vorliegt und ein Arztbesuch erforderlich ist und später dann die einzelnen Arztrechnungen prüfen. Auch über die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit weiterer Maßnahmen im Rahmen der Behandlung musste die Kommune entscheiden. Mit der eGK entfällt - bis auf sehr wenige Ausnahmen - dieser Entscheidungs- und Prüfaufwand. Die Beitragszahler der BKK werden durch das neue Verfahren nicht belastet, da das Land die Kosten übernimmt. Der Leistungsumfang orientiert sich an den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes. Daher wird es auch weiterhin Einschränkungen gegenüber den Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte geben. Die Gesundheitskarte gilt ausschließlich für die Akutbehandlung, nicht für Zusatzleistungen. Die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist analog zu den herkömmlichen Krankenkassenkarten gestaltet und mit einem Passbild versehen.
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