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Eisenhüttenstadt (pm). In der letzten Sitzung der Stadtverordneten am 17.12.2025 wurde eine neue Sport- und Kulturrichtlinie verabschiedet. Sie sind am 1.1.2026 in Kraft getreten. Die wichtigste Veränderung ist die neue Förderung bei der Anmietung von nicht kommunalen Sportstätten.
Diese Unterstützung ist für Eisenhüttenstädter Sportvereine, die Sportarten praktizieren, die nicht in kommunalen Sportstätten ausgeübt werden können, wie zum Beispiel Schwimmen. Die Antragsfrist für 2026 endet am 31. Januar 2026.
Für alle andere Förderanträge im Kultur- und Sportbereich gilt wie auch schon in den letzten Jahren der 31. März |