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Ratgeber:
Durchsetzung der Hundehalterverordnung: Kontrollen der Anzeigepflicht folgen

FFO (pm). Mit der aktuellen Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) wurde im Land Brandenburg u. a. die Anzeigepflicht auf alle Hunde – unabhängig von Rasse oder Größe – erweitert. Seit dem 1. Juli 2024 ist die Hundehaltung bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Eine bereits vor dem Inkrafttreten der HundehV am 1. Juli 2024 erfolgte Anmeldung zur Hundesteuer ersetzt das Erfordernis der neuen Anzeigepflicht nicht.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) sind aufgerufen, ihre Hunde beim Amt für Ordnung und Sicherheit anzuzeigen. In vielen Fällen ist dies bereits erfolgt.

Das Amt wird nun in den nächsten Wochen Kontrollen zur Anzeigepflicht im Stadtgebiet durchführen. Wer seinen Hund bislang nicht angemeldet hat, riskiert ein Bußgeld. Denn seit dem 1. Februar 2025 gilt die nicht vorgenommene Anzeige der Hundehaltung als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Das Anzeigen der Hundehaltung beim Amt für Ordnung und Sicherheit kann weiterhin nachgeholt werden. Auf der Website der Stadt ist ein entsprechendes Online-Formular zu finden. Dieses kann auch als Dokument aufgerufen, ausgedruckt und dann per Post übermittelt werden. Eine persönliche Anmeldung des Hundes bzw. der Hunde ist im Rahmen der regulären Sprechzeiten (Di: 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr; Do: 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr) am Standort Stadthaus, Goepelstraße 38 möglich.

https://www.frankfurt-oder.de/Verwaltung-Stadtpolitik/Verwaltung/Online-Services/Steuer-Abgaben-Gewerbe/

Eingetragen am 24.04.2025 um 15:34 Uhr.
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