|
Stefan Keuter: Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige aus der Ukraine in die Heimatländer bringen
Aus der Ukraine wurden bislang etwa 1,1 Millionen Personen, welche keine EU-Bürger sind – so genannte Drittstaatsangehörige – in Deutschland aufgenommen. Darunter auch ca. 40.000 Nicht-Ukrainer. Die meisten von Ihnen – etwa 875.000 - genießen vorübergehenden Schutz, der sich erfahrungsgemäß zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht entwickeln dürfte. Als Geschlechtsangabe wurde in 87 Fällen „divers“ angegeben. Dies ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, initiiert vom stellvertretenen Fraktionsvorsitzenden Stefan Keuter (BT-Drs. 20/9973). Dazu teilt Stefan Keuter mit:
„Eine von den Interessen des deutschen Volkes geleitete Bundesregierung muss ein Interesse daran haben, die Nicht-Ukrainer, welche aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind, in ihre Heimatländer zurückzuführen. Es stellt sich die Frage, weshalb die Heimatländer ihre eigenen Angehörigen nicht aufnehmen. 87 ‚diverse‘ Flüchtlinge zeugen von einer linken Ideologie. Man muss sich fragen, ob diese Menschen nicht von übereifrigen Asyl-Aktivisten dazu gemacht wurden.“ --------------------------------------------------------------------------------- Barbara Benkstein: AI-Act der EU in der vorliegenden Form ist untragbar
Die digitalpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Barbara Benkstein, hat an die Bundesregierung appelliert, den AI-Act der EU nicht in der vorliegenden Form durchzuwinken: „Das geplante europäische Regelwerk setzt vor allem auf neue Verbote und staatliche Überwachung. Das lehnen wir mit Nachdruck ab. Für die AfD-Fraktion sind und bleiben Freiheit und Eigenverantwortung unsere höchsten Güter. Auch bei der Nutzung künstlicher Intelligenz. Eingriffe der EU-Bürokraten aus Brüssel sind überflüssig. Darum fordern wir die Bundesregierung auf, im Europäischen Rat in diesem Sinn Einfluss auf die Endfassung des AI-Act zu nehmen.“ |