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Politik:
Enthaltung der AfD-Fraktion bei bauernfeindlichem Unionsantrag

Rüdiger Lucassen/Hannes Gnauck: Eröffnung des Veteranenbüros ist ein erster wichtiger Schritt

Am Mittwoch, den 17. Januar, nahmen der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rüdiger Lucassen, und der AfD-Abgeordnete Hannes Gnauck, Mitglied des Verteidigungsausschusses, an der feierlichen Eröffnung des Veteranenbüros in Berlin teil. Rüdiger Lucassen kommentiert dies wie folgt:
„Die Würdigung ihrer Soldaten ist Merkmal einer wehrhaften Nation. Auch nach dem aktiven Dienst haben Soldaten Anspruch auf Wertschätzung und Unterstützung durch den Dienstherrn. Die Eröffnung des Veteranenbüros ist ein Mosaikstein einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe: Die Wiederherstellung eines gesunden Verhältnisses von Volk und Streitkräften.

Hannes Gnauck ergänzt dies wie folgt:
„Deutschland hat noch immer keine Veteranenkultur. Das ist beschämend, doch die Eröffnung des Veteranenbüros ist ein erster wichtiger Schritt, um einen angemessenen Umgang mit den Veteranen unserer Streitkräfte zu etablieren. Zukünftig müssen noch weitere Einrichtungen und Fördermöglichkeiten folgen. Als AfD-Fraktion werden wir uns dafür weiterhin einsetzen.“Rüdiger Lucassen/Hannes Gnauck: Eröffnung des Veteranenbüros ist ein erster wichtiger Schritt
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Stefan Keuter/Joachim Wundrak: Ortskräfteverfahren sollte potenzielle Innentäter und „Doppelagenten“ zufriedenstellen


Während der Sitzung des Untersuchungsausschusses „Afghanistan“ am Donnerstag eröffnete ein ehemaliger Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Kabul, welche tieferen Absichten, Ursachen und Effekte das Ortskräfteverfahren zusätzlich hatte: Es sollte potenzielle Innentäter besänftigen und die Weitergabe sensibler Daten der Botschaft durch sogenannte Ortskräfte an die Taliban verhindern. Denn gemäß den Aussagen des Beamten gab es tatsächlich derartige Fälle in deutschen Einrichtungen in Afghanistan. Daher sei das Ortskräfteverfahren umso wichtiger gewesen und trug wesentlich zum Schutz von Leib und Leben bei. Hierzu erklären der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss „Afghanistan“, Stefan Keuter, und sein Stellvertreter Joachim Wundrak:
„Die Erzählungen der Bundesregierung, dass das Ortskräfteverfahren ausschließlich zunächst der Ausreise und danach der Aufnahme von zehntausenden Afghanen diente, erscheint aus unserer Sicht immer deutlicher als haltlos. Es bleibt einerseits zu klären, wie vertrauenswürdig die sogenannten Ortskräfte gegenüber Deutschland wirklich waren und welchen Anteil ihre mangelnde Loyalität für den Machtgewinn der Taliban hatte. Andererseits dürfen, aufgrund der Tatsache, dass sich ein Großteil derer nunmehr in der Bundesrepublik aufhält, auch die Gefahren für die Sicherheit deutscher Staatsangehöriger und Institutionen hierzulande nicht unterschätzt werden.“
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Peter Boehringer: Bundeshaushalt 2024 bleibt verfassungswidrig - echte Neuverschuldung beträgt 111 Milliarden Euro



Der Haushaltsausschuss hat gestern Abend die Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 abgeschlossen. Der neue Entwurf sieht ohne die Berücksichtigung von Sondervermögen ein Ausgabenvolumen von 476,8 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von offiziell 39,0 Milliarden vor. Hierzu teilt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, mit:



„Die Ampel-Koalition setzt das Urteil aus Karlsruhe auch mit dem Haushalt 2024 nicht vollständig um, da sie die Schuldenaufnahme in den Sondervermögen und die Entnahme aus der sogenannten Rücklage nicht auf die Schuldenbremse anrechnet. Insbesondere der Klima- und Transformationsfonds fungiert dabei als mächtiger Schattenhaushalt. Das tatsächliche Haushaltsvolumen beträgt somit nicht 476 Milliarden, sondern eher 550 Milliarden und die tatsächliche Neuverschuldung liegt nicht bei 39 Milliarden, sondern bei 77 Milliarden; wenn man das Sondervermögen Bundeswehr hinzunimmt, sogar bei 97 Milliarden und wenn man Zuweisungen aus EU-Schulden hinzunimmt, für die Deutschland vollumfänglich aufkommen muss, sogar bei 111 Milliarden.



Die Ampel bleibt somit auf Verschuldungskurs. Einsparungen in nennenswerter Größe gibt es nicht. Ihre Haushaltslöcher stopft sie durch mehr oder weniger gut versteckte Kreditaufnahme. Jedoch könnte man die Haushaltsprobleme auch durch Einsparungen lösen. Die AfD-Fraktion hat mit ihren Änderungsanträgen Einsparvorschläge im Umfang von über 100 Milliarden Euro gemacht, so dass bei vollständiger Einhaltung der Schuldenbremse sogar Steuerentlastungen im Wert von 51,5 Milliarden Euro möglich wären. Insbesondere fordert die AfD-Fraktion die Abschaffung aller CO2-Abgaben, die Rücknahme der Mauterhöhung, die Absenkung der Strom- und Energiesteuer auf das EU-rechtliche Minimum für alle und die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie. Einsparungen wären möglich bei der CO2- und Klimaideologie, der Migrationspolitik und den damit verbundenen Sozialleistungen, bei den Waffenlieferungen, der Entwicklungshilfe und nicht zuletzt bei Verwaltung und Personal.



Im Ergebnis bleibt der Haushalt 2024 verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15.11.23 mehrfach betont, dass der Haushalt und seine Sondervermögen als Einheit zu betrachten sind. Sowohl die Schuldenaufnahme im KTF als auch die Entnahme aus der sogenannten Rücklage, welche nichts anderes ist als die Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen der Vorjahre, stellen eindeutig eine Schuldenaufnahme im Jahr 2024 dar und sind folglich auf die Schuldenbremse anzurechnen. Die Rechtssicht, dass das anders wäre, hat die Ampel exklusiv.“
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Enthaltung der AfD-Fraktion bei bauernfeindlichem Unionsantrag


Zur Stimmenthaltung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag bei dem Unionsantrag 20/10050 nimmt der Arbeitskreis Landwirtschaft der AfD-Bundestagsfraktion wie folgt Stellung:

„Die AfD-Fraktion hat in dieser Woche zwei eigene Anträge zur Beibehaltung beziehungsweise zur Verdopplung der Agrardieselrückerstattung in den Deutschen Bundestag eingebracht (Drs. 20/10055, 20/10056). Alternativ haben wir uns sogar dem bürokratiearmen französischem Vorbild geöffnet, den Einsatz von Heizöl als Kraftstoff zum Antrieb von landwirtschaftlichen Fahrzeugen zuzulassen.

Dem Antrag der Union konnten wir nicht zustimmen, weil er weitere Forderungen beinhaltet, die nicht mit unseren Positionen vereinbar sind und die wir als bauernfeindlich erachten. Konkret handelt es dabei vor allem um die Forderungen nach einer Pflanzenschutzmittelreduktion, dem Abschluss internationaler Handelsabkommen wie dem Mercosur-Abkommen sowie der ungebremsten Zulassung der neuen Gentechnik in der Landwirtschaft. Eine Zustimmung zum Unionsantrag wäre zum Schaden der heimischen Landwirtschaft gewesen.

Die deutschen Bauernfamilien können sich darauf verlassen, dass die AfD-Fraktion sich im Deutschen Bundestag auch weiterhin für ihre Belange und eine bauernfreundliche Agrarpolitik einsetzt.“

Eingetragen am 22.01.2024 um 07:11 Uhr.
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