|
Vorstand der AfD-Fraktion trifft sich zu Klausur
Der Vorstand der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am Montag auf einer eintägigen Klausurtagung in Berlin Themenschwerpunkte für die parlamentarische Arbeit im kommenden Jahr sowie organisatorische Belange der Fraktionsarbeit festgelegt. Im Fokus standen dabei unter anderem die Themen Wirtschaft und Soziales sowie die Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz. Auf der Tagesordnung der Klausur in den Räumen des Bundestages stand zudem die Vorbereitung der Fraktionsklausur Anfang kommenden Jahres sowie der weitere Ausbau der Medienarbeit der Fraktion.
Dazu teilen die Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, mit: „Unser Land steckt zwei Jahre nach dem Antritt der Ampel in einer schweren Krise und steht vor großen Herausforderungen. Wir haben heute im Fraktionsvorstand die Weichen dafür gestellt, dass die AfD-Bundestagsfraktion im kommenden Jahr ihre engagierte Oppositionsarbeit, die sie etwa beim Kampf gegen das Heizungsverbot unter Beweis gestellt hat, erfolgreich fortsetzen kann. Die Bürger in unserem Land können sich darauf verlassen, dass wir als einzig wahre Oppositionskraft auch weiterhin vernünftige Alternativen zum Chaos der Ampel anbieten werden.“ --------------------------------------------------------------------------------- Marc Bernhard: EU-Sanierungszwänge für Gebäude stoppen
Die EU hat sich auf strengere Energievorgaben im Gebäudesektor geeinigt. Ehrgeizigere Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sollen die Renovierung des nationalen Gebäudebestands forcieren.
Dazu teilt der baupolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Marc Bernhard, mit: „Die KfW hat ausgerechnet, dass uns der gebäudescharfe Sanierungszwang aus Brüssel 254 Milliarden Euro kosten wird. Jetzt ist die gebäudescharfe Sanierung vom Tisch, faktisch hat sich aber nichts geändert und die Kosten bleiben. Denn der durchschnittliche Energieverbrauch muss bis 2030 um mindestens 16 Prozent sinken. Zudem wird der deutsche Heizungshammer verschärft, weil Brüssel das Öl- und Gasheizungsverbot von 2045 auf 2040 vorzieht. Damit wird auch die Laufzeit von kürzlich eingebauten modernen und energieeffizienten Heizungssystemen unnötig verkürzt. Das ist Verschwendung von Ressourcen, kostet Abermilliarden und verteuert die Mieten so, dass sich weder Gering- noch Normalverdiener angemessenen Wohnraum leisten können.
Zudem wird Deutschland diskriminiert. Wir haben einen überdurchschnittlich gut gedämmten Gebäudebestand und sollen gemäß EU-Novelle trotzdem kostenintensiver sanieren als andere Mitgliedstaaten, weil es keine einheitlichen Klassifizierungen gibt. Vielmehr dürfen weiterhin Gebäude unserer Nachbarstaaten in wärmeren Klimazonen bei schlechterer Dämmung mehr Energie verbrauchen als besser gedämmte Häuser in Deutschland. Ein Beispiel: Zählte bisher ein Einfamilienhaus in Deutschland zur Energieeffizienzklasse E und sollte für 100.000 Euro oder mehr saniert werden, zählt der gleiche Gebäudetyp in den Niederlanden zur überdurchschnittlichen Klasse ‚A‘.
Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung der nationalen Diskriminierung Deutschlands, das Aus für die EU-Gebäuderichtlinie und den Stopp jeglicher EU-Sanierungszwänge für unsere Gebäude.“ --------------------------------------------------------------------------------- René Springer: Bürgergeld nur noch für deutsche Staatsbürger
Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung plant der Bund, im kommenden Jahr 44 Milliarden Euro für Bürgergeld-Empfänger auszugeben. Der Bürgergeld-Regelsatz erhöht sich dann von 502 auf 563 Euro pro Monat.
Fast die Hälfte aller Leistungen geht aktuell an Nicht-Deutsche. Darunter sind 687.000 Ukrainer. Sie erhalten als einzige Flüchtlingsgruppe sofort Zugang zum Bürgergeld.
Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, kommentiert dies wie folgt: „Die Bundesregierung macht das Bürgergeld zu einem Migrantengeld. Dieses Treiben muss gestoppt werden. Als AfD-Fraktion sehen wir im Bürgergeld in erster Linie eine Sozialleistung für deutsche Staatsbürger. Ausländer sollten darauf grundsätzlich keinen Anspruch haben.
Ausnahmen soll es nur für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder EU-Ausländer geben, die eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit nachweisen können und gut deutsch sprechen. Der Bürgergeldbezug sollte für diese Gruppe auf maximal ein Jahr begrenzt werden. Asylbewerber und Flüchtlinge sollten nur noch Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, verbunden mit einer Arbeitspflicht in gemeinnützigen Bereichen. Das gilt auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent lehnen wir ab. Stattdessen schlagen wir vor, dass sich das Bürgergeld entlang der Erhöhung des Mindestlohns orientiert. Dieser steigt ab Januar um 3,4 Prozent. Damit wird den gestiegenen Lebenshaltungskosten von Bürgergeldempfängern Rechnung getragen. Außerdem bleibt so das Lohnabstandsgebot zwischen Arbeitnehmern und Bürgergeldempfängern besser gewahrt.“ |