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Niedrige Renten kollidieren mit explodierenden Eigenanteilen in der Altenpflege
VS (pm). Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden etwa 43 Prozent der derzeit sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigten eine Rente von unter 1500 Euro erhalten.
„Diese 1.500 Euro Rente bekommt, wer 45 Jahre lange 40 Stunden in der Woche gearbeitet und dabei 20,78 Euro pro Stunde verdient hat“, erläutert die Präsidentin der Volkssolidarität, Susanna Karawanskij, und kritisiert: „Das zeigt deutlich, dass das Rentenniveau nicht ausreicht. Ein Großteil der Beschäftigten schafft diese 45 Jahre Lebensarbeitszeit erst gar nicht und fast 30 Prozent arbeiten in Teilzeit unterhalb von 20 Euro Stundenlohn.“
Die für das Jahr 2024 angekündigten 12,41 Euro Mindestlohn sind weit weg davon, um eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten. Armut im Alter wird für Millionen von Beschäftigten traurige Realität werden, das trifft insbesondere Menschen im Osten Deutschlands. 40 Prozent von ihnen müssen eine Rente von unter 1.200 Euro erwarten. Dieser Anteil ist fast doppelt so hoch wie in den alten Bundesländern.
Um dem zu erwartenden Anstieg von Altersarmut zu begegnen, fordert die Volkssolidarität seit längerem eine Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 53 Prozent und die Abschaffung aller Dämpfungsfaktoren bei der Rentenanpassung. Die Präsidentin stellt klar: „Die dafür nötige Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung ist möglich, indem die staatliche Subventionierung privater Altersvorsorge beendet und die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird. Zudem muss die Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die alle Erwerbstätigen, also auch Selbständige, Abgeordnete und Beamt*innen einzahlen.“
Die niedrigen Renten nach lebenslangem Arbeiten müssen auch im Hinblick auf Pflegebedürftigkeit betrachtet werden, die kein Armutsrisiko sein darf. Die aktuell erforderliche Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) ist sogar für Langzeitbewohner*innen mit Pflegegrad 2 bis 5 und einem Leistungszuschlag in Höhe von 70 %, oft nicht aus Eigenmitteln stemmbar. Und auch bei einer Versorgung in den eigenen vier Wänden ist von hohen und steigenden Eigenanteilen auszugehen. Viele Leistungen werden gar nicht erst in Anspruch genommen, weil das Geld knapp ist.
Susanna Karawanskij macht deutlich: „Für Menschen, die im Alter eine Rente von unter 1.500 Euro beziehen und auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind, bedeutet der Eintritt der Pflegebedürftigkeit im Normalfall auch den Eintritt in die Armut und die Abhängigkeit von Leistungen der Sozialhilfe. Und das, obwohl die betroffenen Menschen ein Leben lang gearbeitet und über viele Jahre hinweg die erforderlichen Beiträge der Pflegeversicherung gezahlt haben. Dieser Umstand liegt fernab von der Idee einer solidarischen Pflegeversicherung und ist aus Sicht der Volkssolidarität nicht akzeptabel. Wir fordern daher eine nachhaltige Reform zur Finanzierung der Pflegeversicherung und die Einführung der Pflegevollversicherung!“
Mitteilungen des Volkssolidarität Bundesverbandes e. V. finden Sie hier: https://www.volkssolidaritaet.de
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