FFO (pm). Seit rund drei Jahren gelten im Land Brandenburg Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Mit umfangreichen Zaunbauten, Wildschweinentnahmen und Fallwildsuchen ist es gelungen, die weitere Ausbreitung der Seuche in Richtung Westen zu stoppen. So wurden in verschiedenen Landkreisen und in der Stadt Frankfurt (Oder) seit mehreren Monaten keine neuen ASP-Fälle beim Schwarzwild mehr festgestellt.
Vor diesem Hintergrund wurde eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erstellt, die mit 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Für die Stadt Frankfurt (Oder) bedeutet das konkret, dass das gesamte Stadtgebiet nun in die Sperrzone II bis zum Schutzkorridor an der deutsch-polnischen Grenze übergeht. Die bisherige Einstufung als weiße Zone wird aufgehoben.
Durch die Aufhebung ergeben sich keine neuen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger, hingegen jedoch einige Erleichterungen bspw. für Jagd und Landwirtschaft im Stadtgebiet Frankfurt (Oder). Der Vermarktungsradius von Wildfleisch vergrößert sich auf die gesamte Sperrzone II, die auch die Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland umfasst. Dies gilt gleichermaßen für bestimmte Agrarerzeugnisse.
Zur Verhinderung der künftigen Einwanderung von infizierten Wildschweinen aus Westpolen wurde der Schutzkorridor entlang der deutsch-polnischen Grenze auf brandenburgischem Gebiet errichtet. Dieser besteht aus zwei Festzäunen. Die Barrierewirkung des Schutzkorridors muss weiterhin vollständig aufrechterhalten bleiben. Ein Rückbau ist aus Seuchenschutzgründen nicht möglich.
Trotz dieser positiven Entwicklung sind neue ASP-Fälle nicht auszuschließen. Vor allem beschädigte, entwendete oder nicht geschlossene Tore in den ASP-Schutzzäunen sind die Ursache dafür. Jeder neue ASP-Fund würde zum Neubeginn der Bekämpfungsmaßnahmen führen.
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