FFO (pm). Die aktuelle Umtauschfrist betrifft die Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, welche noch im Besitz eines Papierdokumentes sind. Diese müssen bis 19. Januar 2024 umgetauscht werden.
Wer die gesetzte Frist nicht einhält und am Straßenverkehr teilnimmt, handelt ordnungswidrig. Dies kann seitens der Polizei mit 10,00 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden.
Die Frankfurterinnen und Frankfurter der aktuell betroffenen Geburtsjahrgänge sollten die gesetzte Frist im Blick behalten und den Umtausch nicht bis zum Jahresende aufschieben.
Zum Umtausch des Führerscheines ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) rechtzeitig telefonisch unter 0335 552-3120 bzw. per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@frankfurt-oder.de zu kontaktieren. Die für den Umtausch notwendigen Unterlagen werden dann postalisch zugesandt. |