LOS (pm). Nach derzeitigem Stand muss sich der Landkreis Oder-Spree darauf einrichten, in diesem Jahr weitere rund 1.650 Geflüchtete aufzunehmen. Die bislang vorhandenen Plätze in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen reichen dafür nicht aus.
Die Kreisverwaltung sucht daher kurz- und mittelfristig verfügbare Objekte und Grundstücke im Landkreis Oder-Spree zur Anmietung und Nutzung als zentrale Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten. In diesen Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnverbünden erfolgt eine enge Begleitung durch Migrationssozialarbeiter. Angestrebt wird eine möglichst ausgewogene Verteilung der Unterbringungskapazitäten im gesamten Kreisgebiet.
Benötigt werden zur Wohnunterbringung geeignete Immobilien. Hierbei kann es sich um bebaubare, möglichst erschlossene Grundstücke, um gesamte Gebäude oder auch nur um mehrere möglichst zusammenhängende Wohneinheiten handeln. In Betracht kommen Liegenschaften mit einer Mindestfläche von 5.000 Quadratmetern sowie Objekte, die die Schaffung von mindestens 20 Unterbringungsplätzen ermöglichen. Der Aufwand zur Herstellung der Bezugsfertigkeit sollte möglichst gering sein. Die Ausstattung der Einrichtung kann durch den Vermieter erfolgen. Es ist beabsichtigt, ein Mietverhältnis für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren zu begründen.
Ausführliche Informationen über das vom Landkreis Oder-Spree gestartete Interessenbekundungsverfahren zur Anmietung von Immobilien als Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung für zugewanderte Personen finden Interessenten auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.l-os.de/fluechtlingsunterkuenfte-gesucht. Eigentümer von geeigneten Immobilien können ihr Angebot mit dem dort hinterlegten Online-Formular oder per E-Mail an unterbringung@l-os.de übersenden.
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