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FFO (pm). Seit rund zweieinhalb Jahren gelten im Land Brandenburg Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Mit umfangreichen Zaunbauten, Wildschweinentnahmen und Fallwildsuchen ist es gelungen, die weitere Ausbreitung der Seuche in Richtung Westen zu stoppen. So wurden innerhalb der Kerngebiete in mehreren Landkreisen und in der Stadt Frankfurt (Oder) seit mehreren Monaten keine neuen ASP-Fälle beim Schwarzwild mehr festgestellt.
Nachdem bereits drei Kerngebiete im Jahr 2022 aufgehoben werden konnten (darunter das Kerngebiet FF südlich der BAB 12), erlauben es die erfolgreichen Maßnahmen nun, vier weitere Kerngebiete in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Prignitz sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) das Kerngebiet nördlich der BAB 12 aufzuheben.
Das bedeutet, dass das gesamte Stadtgebiet zur weißen Zone bis zum Sicherheitskorridor an der deutsch-polnischen Grenze wird. Damit werden Nutzungsbeschränkungen aufgehoben, die u. a. für die Land- und Forstwirtschaft im Kerngebiet galten. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Brachflächen sind durch Landwirtinnen und Landwirte Jagdschneisen anzulegen.
Das Betretungsverbot von Wäldern und öffentlichen Landschaften ist bereits mit der letzten Tierseuchenallgemeinverfügung in der Stadt Frankfurt (Oder) aufgehoben worden. Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung für jedermann ist gestattet, soweit dem nicht Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen.
Hintergrund:
Eine Verschleppung der ASP kann über Speisereste erfolgen, die von infizierten Haus- oder Wildschweinen stammen. In rohem Fleisch, gepökelten oder geräucherten Fleischwaren wie Schinken und Würsten (z.B. Salami) ist das Virus monatelang ansteckungsfähig. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Um eine Weiterverbreitung der ASP durch den Menschen zu verhindern, ist es wichtig, dass keine tierischen Lebensmittel bzw. Abfälle wie Wurstbrote bspw. an Autobahnrastplätzen weggeworfen oder Speisereste auf den Kompost gegeben werden. Derartige Essensreste sollten für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden.
Um ein Eindringen von Schwarzwild in andere Gebiete zu verhindern, müssen die Tore der Festzäune stets unbeschädigt bleiben und geschlossen sein. Werden Schäden oder Diebstähle bemerkt, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, diese der Polizei zu melden. |