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Ratgeber:
Ölheizungsverbot ab 2026: Das macht den Umstieg so schwer

Neue Heizung – Tipps vom Schornsteinfeger

Ölheizungsverbot ab 2026: Das macht den Umstieg so schwer

Ab 2026 ist die Installation reiner Ölheizungen in Deutschland verboten. Zudem gibt es Pläne, nach denen bereits ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Was heißt das für Besitzer älterer Heizungen – welche Alternative lohnt sich für wen? Ein Überblick.
Von Jana Tashina Wörrle » mehr​

Weitere Erleichterungen geplant
Öl- und Pelletheizungen: Bundestag einigt sich auf Entlastungen
Strom- und Gaskunden sollen von Preisbremsen profitieren. Nun gibt es gute Nachrichten auch für Menschen, die mit Holz, Öl oder anderen Brennstoffen heizen. So hoch soll die Unterstützung ausfallen.

Hand hält Geldscheine vor Öl-Kanister.
Im Rahmen eines Härtefall-Fonds sollen Menschen, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, finanziell unterstützt werden. - © Stefan Werner - stock.adobe.com
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Förderung ausgeweitet: Bürgschaften bis zu zwei Millionen Euro
Neue Förderung für Sanierungen ab 2023
Die Ampel-Fraktionen im Bundestag haben sich auf Entlastungen auch für Menschen geeinigt, die zum Beispiel mit Öl oder Pellets heizen. "Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen", sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, der Deutschen Presse-Agentur am 14. Dezember in Berlin. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.

Für Gas- und Stromkunden waren bereits Preisbremsen geplant, über die der Bundestag am 15. Dezember abstimmen soll. Nun soll auch ein Härtefall-Fonds für andere Heizarten kommen. "Ein Grundbedarf von Energie bleibt bezahlbar", erklärte Miersch.

Unterstützung von bis zu 2.000 Euro
Nach einem Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sollen Haushalte, die mit so genannten "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" heizen wie etwa Heizöl, Pellets oder Flüssiggas, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen, die Untergrenze bei 100 Euro.

Voraussetzung sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen. Welche Referenzpreise gelten, ist aber laut SPD noch nicht endgültig geklärt. Auch wer einen Kaminofen mit Holzscheiten oder Kohle betreibt, kann auf Unterstützung hoffen. Details sollen in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden.

Grundlage für die Auszahlung ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.

"Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet", erklärte Miersch. "Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert." Die Länder würden das Geld vom Bund erhalten und müssten sich um die Auszahlung kümmern.

Erleichterungen für Biogas-Anlagen
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler zeigte sich "hochzufrieden" über Verbesserungen für den Betrieb von Biogas-Anlagen. "Denn mit einem steigenden Anteil von Erneuerbaren Energien im Stromsystem werden flexible Biogas-Anlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielen, um die Versorgungssicherheit auch dann sicherzustellen, wenn witterungsbedingt nur wenig Strom aus Wind und Sonne produziert werden kann."

Bei erneuerbaren Energien soll ein wichtiger Bestandteil der Erlöse abgeschöpft werden. Um dennoch einen wirtschaftlichen Betrieb zu sichern, bekommen Betreiber für ihre Anlagen einen so genannten Sicherheitszuschlag. Für Biogas-Anlagen soll dieser nun bei neun statt wie im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen sieben Cent pro Kilowattstunde liegen. Das ist laut FDP wegen im Vergleich zu Wind- und Solaranlagen höherer laufender Kosten besonders wichtig.

Attraktivere Bedingungen für Energie aus Wind und Sonne
Die Grünen begrüßten insbesondere die Einigung auf geänderte Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien. "Das war auch dringend notwendig", sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge der dpa. "Denn die gestiegenen Inflationskosten behindern massiv den Ausbau der Erneuerbaren Energien."

Wer in Deutschland Wind- oder Solarparks mit staatlicher Förderung bauen will, kann in Ausschreibungen Gebote abgeben. Bieter geben dabei an, welche Mindestvergütung sie für eine bestimmte Stromleistung erwarten. Die Bundesnetzagentur soll den Vergütungsrahmen für diese Gebote nun um 25 Prozent anheben können. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) zeigte sich ebenfalls zufrieden und sprach von verbesserten Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien. "So richtig es ist, die sehr hohen Zufallsgewinne abzuschöpfen, so entscheidend ist es auch, Investitionen in den Umbau unserer Energieversorgung anzureizen."

Boni und Dividenden
Bei den Preisbremsen wird eine Regelung für Boni und Dividenden der betreffenden Unternehmen eingeführt. "Wer mehr als 25 Millionen Euro staatliche Unterstützung bekommt, darf bisher vereinbarte Höhen von Boni oder Dividenden nicht mehr erhöhen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dennis Rohde, der dpa. "Bekommt ein Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro, verbieten wir die Auszahlung ganz." Unternehmen müssen diese Unterstützung allerdings nicht in Anspruch nehmen und können in diesem Fall auch weiterhin Boni und Dividenden auszahlen. Es geht auch nur um solche Zahlungen an leitende Funktionäre.

"Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, der haushaltspolitischen Vernunft und der ökonomischen Klugheit mit Steuergeldern in einer Krise nicht die Ausschüttung von Boni und Dividenden zu subventionieren", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Sven-Christian Kindler, der dpa. "Gewinne, die durch die Strom- und Gaspreisbremse gemacht werden, sollten bei Großunternehmen im Betrieb bleiben für Investitionen, Mitarbeiter und die Sicherung des Standorts, nicht an Vorstände und Aktionäre ausgezahlt werden."

Bundestag und Bundesrat sollen die Gas- und Strompreisbremse Ende dieser Woche beschließen. Für private Haushalte und kleine und mittlere Firmen sollen die Preisbremsen ab März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant. Für große Industrieverbraucher soll die Gaspreisbremse ab Januar greifen.

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kruse, sah trotz der Einigung noch "gewaltige Aufgaben" vor der Ampel-Koalition. "Die Ausweitung der Energiemengen zur Senkung der Strom- und Gaspreise und zur Sicherung der Energieversorgung bleibt eine der größten Regierungsaufgaben", sagte er der dpa. Es gelte, unideologisch alle Optionen für mehr Energiesouveränität zu nutzen. "Dazu zählen die Gasförderung in der Nordsee und an Land und der Erhalt und Zubau von ausreichend günstigen Stromproduktionskapazitäten." dpa


Das ist die neue Neubauförderung ab März 2023

Das neue KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" startet Anfang März. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes zeigt sich enttäuscht über Höhe und Ausgestaltung. Das sind die neuen Konditionen.

Von Karin Birk

Neubausiedlung in Schwerin: Ab März können Bauherren wieder Anträge auf Neubauförderung stellen. - © Aufwind-Luftbilder - stock.adobe.com
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Neue Bauförderung für Familien beginnt im Juni
Dem Wohnungsmarkt steht eine düstere Zukunft bevor
Fast alles Baumaterial wieder verfügbar – Preise bleiben hoch
Ab dem 1. März können Bauherren nach neuen Kriterien wieder Anträge auf Neubauförderung stellen. "Wir stellen ein Förderprogramm zur Verfügung mit 750 Millionen Euro", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) mit Blick auf das neue Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau". Voraussetzung für die Neubauförderung sei ein hoher ökologischer Standard. So gebe es die zinsverbilligten Kredite der KfW-Förderbank nur bei Bauten mit dem Effizienzhausstandard EH40. Noch höher falle die Förderung bei dem Effizienzhausstandard EH40 mit dem Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" aus. Zuvor hatte sie schon eine neue Eigentumsförderung für einkommensschwächere Familien in Höhe von 350 Millionen Euro ab Juni 2023 angekündigt.

Pakleppa: Fördervolumen nur Tropfen auf den heißen Stein
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hält die Förderung für nicht ausreichend. "Das angekündigte Fördervolumen von 1,1 Milliarden Euro ist ein Tropfen auf den heißen Stein", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Wohnungssuchende, Bauherren und Investoren würden in der derzeitigen extremen Kostenbelastung aus immensen Bauzinsen und hohen Materialpreisen allein gelassen, während die Auftragseingänge im Wohnungsbau immer weniger würden.

Zudem würden mit der Bindung der Förderung an den EH40-Standard und mit der Zertifizierung potentielle Bauherren zusätzlich doppelt belastet. Denn die Erreichung dieses Standards sei bei einem Einfamilienhaus mit Mehrkosten von rund 25.000 Euro verbunden. Zum anderen entstünden weitere Kosten durch die Zertifizierung. "Mit dieser Förderpolitik kann keines der Wohnungsbauziele erreicht werden", warnte Pakleppa.

Neubauförderung 2023: Bund fördert Wohnbau-Darlehen von bis zu 150.000 Euro
Wie das Bundesbauministerium weiter mitteilte, steht das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" für den Bau oder Erwerb von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Verfügung. Anträge können nach den Richtlinien Privatpersonen, Unternehmen, Investoren und Genossenschaften stellen. Dabei werden bei klimafreundlichen Wohnbauten mit einem EH-40-Standard bis zu 100.000 Euro der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit mit einem zinsverbilligten Kredit gefördert. Bei Gebäuden, die das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen würden bis zu maximal 150.000 Euro gefördert.

Zuschüsse nur für kommunale Gebietskörperschaften
Für kommunale Gebietskörperschaften soll es darüber hinaus eine Zuschussförderung für klimafreundliche Bauten geben. So soll es für klimafreundliche Wohngebäude einen Zuschuss von fünf Prozent auf maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit geben. Erreicht das Gebäude den noch höheren QNG-Standard soll es 12,5 Prozent auf maximal 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit geben.

Anspruch auf Förderung besteht nicht
Und weiter heißt es zu den Fördervoraussetzung: "Einen Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung besteht nicht." Auch stehe die Förderung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Daneben setze die Förderung voraus, dass ein Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de die Einhaltung der technischen Anforderungen prüfe.

Foto: © R.R.Hundt - stock.adobe.com

Eingetragen am 30.01.2023 um 17:28 Uhr.
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