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LOS (pm). Die Bekanntmachung des Kreiswalleiters zur bevorstehenden Wahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Oder-Spree ist am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree erschienen. Das Amtsblatt kann unter dem Link www.l-os.de/amtsblatt abgerufen werden. Zusätzlich wurde die Bekanntmachung in den aktuellen Ausgaben der Märkischen Oderzeitung für den Landkreis Oder-Spree veröffentlicht und sie steht auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.l-os.de/wahlen zur Verfügung.
Als Wahltermin für die Hauptwahl der Landrätin oder des Landrates hat das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Sonntag, den 23. April 2023 und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl Sonntag, den 14. Mai 2023 festgesetzt. Gewählt wird jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.
Mit der Wahlbekanntmachung ruft Kreiswahlleiter Michael Buhrke zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Dies sollte möglichst frühzeitig geschehen, spätestens aber bis Donnerstag, den 16. Februar 2023, 12 Uhr. Dann endet die Einreichungsfrist. "Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen", heißt es in der Bekanntmachung.
Die Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder Bewerber, das Verfahren zur Aufstellung von Bewerbern, unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung vom Erfordernis von Unterstützungsunterschriften besteht und wie die gegebenenfalls erforderlichen Unterstützungsunterschriften beizubringen sind - all das wird in der Bekanntmachung des Kreiswalleiters zur Wahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Oder-Spree erläutert.
Der Kreiswahlausschuss wird am Dienstag, dem 21. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge beschließen.
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