LOS (pm). Mit Wirkung zum 8. September 2022 hebt der Landkreis Oder-Spree für seinen Zuständigkeitsbereich die im August 2022 erlassenen Nutzungseinschränkungen für die Oder und Bereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (Oderspreekanal) auf.
Nach dem vor knapp einem Monat festgestellten massiven Fischsterben in der Oder waren unter anderem das Baden, Viehtränken und Betreten von Uferflächen und Anlagen zum Zweck der Fischerei durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree untersagt worden. Die vorübergehend angeordneten Maßnahmen sind nicht mehr erforderlich. Damit folgt die Kreisverwaltung einer Empfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Danach ist auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse eine deutliche Erholung der Oder mit nur geringen Algenzellzahlen zu verzeichnen. Zudem wird eingeschätzt, dass die Toxine der Goldalge hauptsächlich auf Fische, Muscheln und Schnecken, aber nicht auf Säugetiere wirken. Ausgehend von diesem Erkenntnisstand können die bisherigen Einschränkungen entfallen.
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