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Alice Weidel/Tino Chrupalla: Für erneute Einschränkung von Grundrechten fehlt der Regierung jede Rechtfertigung
Zur Kritik, die die Sachverständigenkommission in ihrer Evaluierung der Corona-Politik an den politischen Entscheidungsträgern und dem Robert Koch-Institut geübt hat, und zu den heutigen Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz über mögliche neue Corona-Maßnahmen erklären die Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla: „Nach zweieinhalb Jahren Pandemie steht die Regierung nun vor einem coronapolitischen Scherbenhaufen: Die Desaströsen Evaluierungsergebnisse des Sachverständigenrates bestätigen im Nachhinein die Kritik der AfD-Bundestagsfraktion an den unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen der Regierung: Es gibt für die Wirksamkeit der meisten Corona-Maßnahmen nahezu keine Evidenz. Die Datenlage ist so katastrophal, dass der Sachverständigenrat sich eine abschließende Bewertung vieler Maßnahmen gar nicht zutraut. Das muss politische Konsequenzen haben.
Dennoch haben Merkel und auch Scholz mit ihrer völlig intransparenten Maßnahmenpolitik die Axt an unsere rechtsstaatliche Ordnung und unsere Freiheit gelegt – und gewaltige wirtschaftliche und gesundheitliche Kollateralschäden verursacht. Der Expertenbericht ist eine Zäsur, die ‚epidemische Lage‘ als Grundlage für Grundrechtseingriffe wie Lockdowns, Kontaktbeschränkungen und Schließungen muss nun vom Tisch.
Die Gesundheitsministerkonferenz darf daher nicht erneut für ‚flächendeckende Maßnahmen‘ und lokale Kontaktbeschränkungen plädieren. Für eine erneute Einschränkung von Grundrechten fehlt der Regierung jegliche rationale und verfassungskonforme Rechtfertigung. Sämtliche Corona-Maßnahmen und Freiheitseinschränkungen müssen auch in Zukunft aufgehoben bleiben und den Bürgern muss die Eigenverantwortung für den Gesundheitsschutz endgültig zurückgegeben werden.“ --------------------------------------------------------------------------------- Stephan Protschka: Heimische Biokraftstoffproduktion sichert unsere Energie- und Ernährungssicherheit
In Deutschland werden derzeit auf rund 4,6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche (etwa 758.000 Hektar) Energiepflanzen zur Herstellung von Biodiesel und Bioethanol angebaut. Bei der Biokraftstoffproduktion werden jedoch gleichzeitig auch etwa 5,16 Mio. Tonnen Eiweißfuttermittel für die Nutztierhaltung gewonnen. Trotzdem beabsichtig die Bundesregierung die Obergrenze für herkömmliche Biokraftstoffe, die auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden können, schon im nächsten Jahr von 4,4 auf 2,5 Prozent zu senken. Bis 2030 soll diese Obergrenze dann schrittweise auf null abgeschmolzen werden. Das wäre das Aus für die Biokraftstoffproduktion in Deutschland. Dazu äußert sich der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, wie folgt: „Die heimische Biokraftstoffproduktion verringert unsere Abhängigkeit von Energie- und Eiweißfuttermittelimporten aus dem Ausland erheblich. Ein Ausstieg würde also unsere Energie- und Ernährungssicherheit gefährden. Allein für die dann notwendigen Futtermittelimporte müsste viel tropischer Regenwald gerodet werden. Das lehnen wir ab. Wir setzen uns für den Erhalt der Biokraftstoffproduktion in Deutschland ein. Auch, weil wir dadurch Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den ländlichen Regionen sichern, der Anbau von Energiepflanzen wichtige ökologische Vorteile hat und weil bei der Produktion weitere wichtige Koppelprodukte wie beispielsweise Glycerin anfallen.“ |