Eisenhüttenstadt (pm). Am 15. Dezember 2021 wurde der Beschluss für die Empfehlung an die Vertreter der Zweckverbandsversammlung bezüglich Altanschließerbeiträge mit Änderungen beschlossen. Mehrheitlich wurde für die Rückzahlung für eine Rückzahlung an alle betroffenen Bürger, Firmen und Vereine gestimmt. Da eine bloße Aufhebung der Bescheide allein jedoch nicht zulässig ist, ergeben sich weitreichende finanzielle Konsequenzen für alle beteiligten Kommunen. In der nächsten SVV wird es eine Beschlussvorlage zur Finanzierung dazu geben. Die finanzielle Mehrbelastung betrifft nicht nur die Haushalte in Eisenhüttenstadt, sondern alle Haushalte des Verbandsgebietes, jeden Eigenheimbesitzer, Mieter, Gewerbetreibenden und auch alle Unternehmen. Durch den genannten Beschluss werden neben der Steigerung der Energiekosten und der Lebensmittelpreise durch die negativen Entwicklungen der aktuellen weltpolitischen Lage zukünftig auch die Kosten für Wasser erheblich steigen. Beispielsweise erhöhen sich die Kosten für Schmutzwasser für einen 4-Personen-Haushalt um knapp 400 €, die Mehrbelastung für die Gewerbetreibenden wird zwischen 500 bis über 2.700 € variieren. Kämmerin Linda Brödner informierte bereits im Hauptausschuss am 7. April über die erheblichen Mehraufwendungen und Auswirkungen auf den Haushaltsplan. Allein für die Umlagekosten sind 2023 über 5,3 Millionen € und in den Folgejahren je ca. 35.500 € notwendig. Dazu kommen die höheren jährlichen Bewirtschaftungskosten für die städtischen Einrichtungen wie Kita, Schulen, Sportstätten usw. durch die Verdoppelung der Schmutzwassergebühren von 82.300 € im Jahr 2023, 89.150 € im Jahr 2024 und sogar 90.800 € im Jahr 2024. |