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Beatrix von Storch: Altparteien folgen dem AfD-Antrag auf Verbot der „Grauen Wölfe“
In Frankreich wurde das Verbot bereits durchgesetzt – im Kampf gegen den „Islamofaschismus“, wie das Kabinett in Paris die Auflösung der „Grauen Wölfe“ begründete. Jetzt könnte die rechtsextreme türkische Organisation „Graue Wölfe“ auch in Deutschland verboten werden. Die AfD-Fraktion hatte als erste Bundestagsfraktion ihren Antrag für die Prüfung eines Verbotes der Rechtsextremisten für diese Sitzungswoche auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt. Die übrigen Fraktionen haben danach die Tagesordnung geändert und der AfD-Antrag wurde zum Tagesordnungspunkt der Union dazugestellt.
Zur Forderung eines Verbots der „Grauen Wölfe“ erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag:
„Die AfD-Fraktion hat die Altparteien mit ihrem Graue-Wölfe-Verbotsantrag gezwungen, wie schon im Falle des Hisbollah-Verbots, auch das Verbot einer islamistischen Organisation im Bundestag zu beantragen – nachträglich. Die AfD-Argumente für ein Verbot der ‚Grauen Wölfe‘ sind einfach zu stark, als dass die Altparteien die bisherige Verharmlosung einfach fortsetzen könnten. Es ist natürlich wenig glaubwürdig, wenn jetzt gerade die Union, im Bündnis mit den anderen Altparteien, wieder einmal den Feuerwehrmann spielen will, nachdem sie selbst die gefährlichen Brandstifter der türkisch-nationalistischen ‚Grauen Wölfe‘ ins Land gelassen hat und dem verfassungsfeindlichen Treiben dieser Rechtsextremisten seit Jahrzehnten tatenlos zusieht. Mit ihren türkisch-nationalistischen, islamistischen und rechtsextremistischen Bestrebungen sind die ‚Grauen Wölfe‘ als die bei weitem größte rechtsextremistische Organisation in Deutschland eine ernste Gefahr für den inneren Frieden in Deutschland und die freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie bedrohen nicht nur türkischstämmige Erdogan-Kritiker, sondern auch Kurden und christliche Armenier. Es ist längst überfällig, dass die den inneren Frieden gefährdenden Aktivitäten der ‚Grauen Wölfe‘ durch repressive Maßnahmen wie ein Verbot ihrer Vereinigungen unterbunden werden. Das fordert die AfD-Fraktion seit langem. Die Union und ihr Innenminister Seehofer müssen ihren Worten jetzt endlich Taten folgen lassen.“ --------------------------------------------------------------------------------- Spangenberg: Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz beraubt sich der Bundestag seines Mitspracherechts in wesentlichen Fragen von Freiheitsrechten
Am 18.11.2020 soll das 3. Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag verabschiedet werden.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg erklärt dazu: „Die AfD-Fraktion möchte mit ihrem Antrag (Drucksache 19/22547) vom 16. September erreichen, dass eine dauerhaft tätige und parlamentarisch bestätigte ‚Ständige Epidemiekommission (STEPKO)‘ zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ins Leben gerufen wird.
Die Regierungskoalition sieht allerdings mit eilends hervorgebrachten Änderungsanträgen zu ihrem Gesetzentwurf 19/23944 vor, sich hierfür an der WHO auszurichten. Dies lehnen wir entschieden ab, denn die Bewertung durch eine supranationale politische Organisation kann für uns keinesfalls maßgeblich sein, und die WHO hat bezüglich dem neuen CORONA-Virus durch widersprüchliche Aussagen als Hilfe versagt. Nur ein politisch unabhängiges Gremium in Deutschland kann hier als Ratgeber dienen.
Die Bundesregierung will diese großenteils verfassungswidrigen ‚Corona-Schutzmaßnahmen‘, die per Verordnung durchgesetzt wurden, durch weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ‚heilen‘, indem sie diese auf gesetzlichen Boden stellt.
Die weitreichende Beschneidung von im Grundgesetz garantierten Grundrechten, allgemeine Persönlichkeitsrechte, körperliche Unversehrtheit, Versammlungsfreiheit, Freiheit der Berufsausübung, allgemeine Handlungsfreiheit, Reisefreiheit bzw. Freizügigkeit, erzürnt verständlicherweise in zunehmendem Maße viele Bürger, zieht schwerwiegende Schäden für die Wirtschaft nach sich und spaltet darüber hinaus das Land. Wer sich dagegen wehrt, sieht sich, wie auch zu anderen politischen Themenbereichen, Diffamierung und Verunglimpfung ausgesetzt, auch vonseiten politischer Funktionsträger.
Die geplanten Ergänzungen durch den neuen § 28 a im Infektionsschutzgesetz öffnen willkürlichem Entzug der Grundrechte Tür und Tor; Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit stehen auf dem Spiel. Betroffen sind zumindest die Grundrechtsartikel 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13 im Grundgesetz beziehungsweise die entsprechenden Artikel der Landesverfassungen; sogar die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Religionsausübung sollen ausgehebelt werden können.
Dabei sind die geplanten Hürden hierfür als sehr niedrig anzusehen: Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen und stark einschränkende Schutzmaßnahmen kommen bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Und schon ‚vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechende Maßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht‘.
Diese Werte, ermittelt durch die jetzt üblichen, nicht vereinheitlichten PCR-Tests mit ihren beträchtlichen Fehlerquoten, sind schnell erreicht und sagen nicht viel aus über die Gefährdung, die von einer Infektionskrankheit ausgeht.
Erweiterungen im § 36 IfSG stellen die Reisefreiheit in Europa infrage. Sie sehen einen Impfzwang für Reisende, Untersuchungszwang beziehungsweise indirekte Reisebeschränkungen vor und schreiben die Überwachung von Einreisenden vor. Außerdem sollen Unternehmen, die Personen befördern und Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Bahnhöfen und Omnibusbahnhöfen zahlreiche kaum erfüllbare Dokumentations- und Kontrollpflichten auferlegt bekommen können.
Nach dem jetzigen Kenntnisstand ist der neue CORONA-Virus vom Krankheitsverlauf und der Letalität mit einer Influenza zu vergleichen, womit keine der schwerwiegenden Maßnahmen verhältnismäßig ist.“ ---------------------------------------------------------------------------------- Spaniel: Regierung beharrt beim Autogipfel auf ihrem Irrweg
Zu den Ergebnissen des Autogipfels erklärt der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dirk Spaniel: „Die konzeptlose Beharrungspolitik der Regierung setzt sich auf diesem Autogipfel fort. Mit Durchhalteparolen und immer größeren Subventionen soll das politische Versagen der Regierung kaschiert werden.
Der Irrweg der CDU/CSU/SPD, durch indirekte Verbotspolitik die Fertigung von Verbrennungsmotoren in Deutschland zu beenden, zeigt erste Auswirkungen in der Realität: Die Autoindustrie und der VDA kündigen drastische Konsequenzen insbesondere durch Arbeitsplatzabbau an.
Die Lösung der Politik ist absurdes Theater. Der Irrweg der Politik, die Umerziehung der Gesellschaft zur Unterstützung der Elektromobilität, wird nicht etwa hinterfragt, sondern durch Förderprogramme noch beschleunigt. Die stoische Weiterverfolgung offensichtlicher Irrwege ist typisches Merkmal nicht kritikfähiger, sozialistischer Strukturen.
Die AfD-Fraktion ist die einzige Partei, die entsprechende politische Konzepte zur Erfüllung der CO2-Minderungsziele bei vollständigem Erhalt der deutschen Arbeitsplätze entwickelt hat.
Dringend notwendig ist die sofortige Anerkennung synthetischer Kraftstoffe als CO2-neutrale Mobilität. Das wird entgegen öffentlichen Lippenbekenntnissen von FDP und Union im deutschen Bundestag verhindert. Wir haben zu diesem Thema eine aktuelle Stunde Im Bundestag beantragt.“ |