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Politik:
Brandner: Abmahnmissbrauch - CDU/CSU kritisiert die Regierung, AfD liefert

Alice Weidel: Nachgerechnet – produziert „Kontraste“ Fake News zur Anwesenheit von Abgeordneten bei Bundestags-Abstimmungen?


Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel kommentiert das Ergebnis einer Überprüfung der Behauptung des ARD-Magazins „Kontraste“, wonach Abgeordnete der AfD bei namentlichen Abstimmungen am häufigsten fehlen sollen:
„‘Kontraste‘ verbreitet offenbar Fake News – eine Überprüfung ihrer angeblichen ‚Recherche‘ zur Abgeordneten-Anwesenheit bei namentlichen Abstimmungen erhärtet diesen Verdacht. Nicht nur, dass das Magazin lediglich einen Zeitabschnitt betrachtet hat, der nur gut die Hälfte aller in dieser Legislaturperiode stattgefundenen Abstimmungen umfasst: Es hat den Zeitausschnitt offenbar auch willkürlich so gewählt, dass die AfD dabei schlechter abschneidet.

Sowohl im Zeitraum davor als auch bei den Abstimmungen danach und über den gesamten Zeitraum der Legislaturperiode hinweg haben nämlich Abgeordnete der ’Linken‘ am häufigsten bei namentlichen Abstimmungen gefehlt. Das erwünschte Ergebnis stand also offenkundig von vornherein fest, und die Fakten wurden entsprechend hingedreht.

Mit seriösem Journalismus haben solche Manipulationen nichts mehr zu tun. Dass die Datengrundlage an sich schon fragwürdig ist, weil die Zahlen beispielsweise auch über eine längere Zeit erkrankte Abgeordnete lediglich als ‚abwesend‘ führt, ist die eine Sache. Wenn diese Datengrundlage dann aber auch noch zurechtgebogen wird, um sich mit Fake News einseitig in den politischen Wettbewerb einzumischen, ist das ein klarer Missbrauch journalistischer Grundsätze.

Die Kritik an der „Kontraste“-Recherche ist hier abrufbar: https://sciencefiles.org/2019/09/30/boshafte-manipulateure-ard-kontraste-zu-anstandigem-journalismus-konnte-nicht-groser-sein/
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Andreas Kalbitz: Die grüne CDU von Günther, Merkel, AKK wird weiter Stimmen an die AfD verlieren


Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), glaubt nicht an ein baldiges Verschwinden der AfD. „Ich gehe davon aus, dass wir uns noch Jahre mit der AfD auseinandersetzen müssen“, sagte Günther dem Mannheimer Morgen. Es werde „sehr schwer“, kurzfristig die meisten ihrer Wähler zurückzugewinnen, so Günther.

Dazu erklärt AfD-Bundesvorstandsmitglied Andreas Kalbitz:
„Der linksliberale Daniel Günther, in seiner Partei auch als ‘GG – der Grüne Günther‘ bekannt, wird sicher keine AfD-Wähler für die CDU zurückgewinnen. Ganz im Gegenteil: Daniel Günther hat durch seine Koalition mit den Grünen in Schleswig-Holstein und durch seine vorgeschlagenen CDU-Linkspartei-Koalitionen zahlreiche freiheitliche, konservative, bürgerliche Wähler davon überzeugt, dass ihre Stimme viel besser bei der AfD aufgehoben ist. Mit Politikern wie Kramp-Karrenbauer, Merkel, Günther und deren grüner Politik wird die CDU weiter Stimmen an die neue bürgerliche und freiheitliche Volkspartei AfD verlieren. Und das völlig zu Recht!“
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Frohnmaier: Wirtschaftliche Zusammenarbeit im deutschen Interesse statt linksideologischer Entwicklungshilfe


Am 01. Oktober feierte die Volksrepublik China ihren 70. Geburtstag – und ihren Aufstieg zur Supermacht. Bis 2049 will China zur führenden Industrienation werden.

Markus Frohnmaier, entwicklungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt dazu:
„China schafft Realitäten, denen sich die Merkel-Regierung bis heute konsequent verweigert. Dabei könnte die aufstrebende Großmacht in einem Punkt sogar Vorbild sein: Die chinesische Entwicklungspolitik orientiert sich streng an den eigenen nationalen Interessen. Man investiert in strategisch relevante Staaten und erschließt sich neue Wirtschaftsräume. Investitionen werden durch weitreichende Garantien abgesichert. In Deutschland macht zwar fast jedes Ministerium seine eigene Afrikainitiative, aber deren Wirkung bleibt faktisch aus. Nicht zuletzt deshalb, weil die Bundesregierung den investitionswilligen deutschen Unternehmen weder bürokratische Entlastung in Deutschland noch einen Mindeststandard an Rechtssicherheit im Ausland garantieren kann oder will. Im Gegenteil ist das Merkel-Kabinett mit seiner Klima-Hysterie sogar fleißig dabei, die hiesige Industrie zu zerstören. So beschäftigt sich das deutsche Entwicklungsministerium auch lieber mit linksideologischen Großprojekten wie der UN-Agenda 2030 und fördert umweltfreundliche Moscheen in Marokko.

Die Unmengen an deutschen Steuergeldern, die hier eingesetzt werden, gehören viel besser in eine industriefreundliche Politik und in die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland investiert. Nur so kann Deutschland langfristig im Wettbewerb der Wirtschaftsmächte mithalten.“
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Brandner: Abmahnmissbrauch - CDU/CSU kritisiert die Regierung, AfD liefert


Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert den Regierungsentwurf zum Abmahnmissbrauch und hofft auf Nachbesserungen. Die Expertenanhörung findet dazu am 23.10.2019 statt. Die Unionsfraktion vermisst im Regierungsentwurf Regelungen für einen effektiveren Schutz von Mittelstand und Vereinen gegenüber gewerblich handelnden Abmahnvereinen. Demgegenüber würden sinnvolle Regelungen abgeschafft bzw. beschränkt. So das Klagerecht bestimmter Innungsverbände des Handwerks und die Möglichkeit zur freien Wahl des Gerichtsstands. Auch könnten Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung nach dem Regierungsentwurf weiterhin zu Abmahnungen führen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner sagt zur Regierungskritik der Unionsfraktion:
„Die Unionsfraktion traut sich Regierungskritik. Dann muss der Regierungsentwurf wirklich schlecht sein. Statt allerdings vergeblich auf Nachbesserungen zu hoffen, sollte die Union dem Gesetzentwurf der AfD zustimmen (BT-Drs. 19/13205). Denn unser Entwurf bietet für alle berechtigten Kritikpunkte eine Lösung: Vereinen, die aus Abmahnungen ein Geschäft machen, wird die Klagebefugnis entzogen. Verstöße gegen die DSGVO berechtigen nicht zur Abmahnung. Und wer Formalverstöße im Internet abmahnt, muss künftig seinen Anwalt selbst bezahlen. Bewährte Regelungen wie das Klagerecht der Innungsverbände und die freie Gerichtswahl bleiben bei uns selbstverständlich unangetastet.“

Eingetragen am 03.10.2019 um 05:27 Uhr.
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