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LOS - Untere Fischereibehörde stellt bei Kontrolle zahlreiche Verstöße von Anglern fest

LOS (pm). Bei einer in dieser Woche durchgeführten Kontrolle am Scharmützelsee hat die untere Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Oder-Spree 31 Angler überprüft und zahlreiche Verstöße festgestellt. Dreimal wurde ohne die erforderliche Angelkarte gefischt, was eine Strafanzeige wegen Fischwilderei zur Folge hat. In einem Fall verwendete ein Angler eine Spinnangel (Raubfischangel), obwohl er nicht im Besitz eines Fischereischeines war. In weiteren drei Fällen stellte sich heraus, dass die erforderliche Fischereiabgabe nicht entrichtet wurde. Außerdem mussten mehrere Verwarnungen wegen kleinerer Verstöße oder bei Verfehlungen von Kindern ausgesprochen werden.

"Ein weiteres Problem stellt das Mitführen oder Hinterlassen von fangfertigen Angeln auf oder am Gewässer dar. Bereits hierfür ist eine Angelkarte erforderlich. Dementsprechend können unbeaufsichtigte Angeln bereits aus diesem Grund eingezogen werden, da eine Kontrolle der Ermächtigung nicht möglich ist", erläutert Michael Jänisch von der unteren Jagd- und Fischereibehörde.

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist neben dem Besitz einer gültigen Angelkarte oder eines gültigen Mitgliedsdokumentes einer Anglervereinigung grundlegend für die Ausübung der Fischerei mit der Friedfischangel im Land Brandenburg. Wer zusätzlich die Angelfischerei auf Raubfisch ausüben möchte, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Urlauber, die die Fischereiabgabe bereits in einem anderen Bundesland geleistet und ihren Hauptwohnsitz nicht im Land Brandenburg haben, sind von der hiesigen Fischereiabgabe befreit. Gäste aus dem Nachbarland Sachsen, wo die Fischereiabgabe 2012 abgeschafft wurde, müssen allerdings bei der Ausübung ihres Angelhobbys beachten, dass sie diese Abgabe nunmehr hier im Land Brandenburg entrichten. Gleiches gilt auch für Angler aus den Bundesländern Bremen und Niedersachsen, da es dort keine Fischereiabgabe gibt.

"Letztlich hat der Angler eine entsprechende Informationspflicht", bekräftigt Michael Jänisch. Die untere Jagd- und Fischereibehörde in Beeskow erteilt Anglern gern Auskünfte über die geltenden Bestimmungen. Aber auch auf unterschiedlichen Online-Plattformen lassen sich schnell allgemeine Hinweise und die speziellen Daten zu den Gewässern finden. Wer sich als Angler über die Möglichkeiten hier vor Ort informieren will, findet beispielsweise auf der Seite des Tourismusverbandes Seenland Oder-Spree e. V. detaillierte Informationen.

Foto: han

Eingetragen am 09.08.2019 um 04:37 Uhr.
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