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Politik:
Oehme: Schleichender Einführung der Scharia in Deutschland einen Riegel vorschieben

Spaniel: AfD-Fraktion will Verbandsklagerecht regulieren

Mit der Übereinkunft von Århus wurde von einer Multinationalen Organisation im Jahr 1998 ein Paket von Umweltmaßnahmen geschnürt. Als eine von vielen Maßnahmen wurde, fast beiläufig, die Klagemöglichkeit für Umweltverbände eingeführt. Die damalige rot-grüne Bundesregierung ratifizierte das Abkommen. Die EU fasste eine Richtlinie (2003/35/EG) und jedes EU-Mitglied erließ nationale Gesetze - in Deutschland ist dies das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.
Eine Evaluierung nach 12 Jahren zeigt, dass ein dringender Handlungsbedarf für eine Gesetzesänderung besteht. Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dirk Spaniel, sagte am Rande der heutigen Pressekonferenz dazu:
„Es kann einfach nicht sein, dass Organisationen in Deutschland das Verbandsklagerecht missbrauchen, um sich selbst zu bereichern. Diesen Menschen geht es weder um saubere Luft noch um Natur. Das Verbandsklagerecht wurde, vor allem in Umweltbelangen, aus ganz anderen Gründen eingeführt – sicher nicht damit private Vereine mit undurchsichtiger Finanzarchitektur eine weitere Einkommensquelle haben.
Wir sind der Meinung, dass ein Verein erst einmal eine gesellschaftliche Relevanz haben muss, bevor er sich überhaupt in den Dienst der Allgemeinheit stellen kann. Dabei ist uns völlig egal wie dieser Verein heißt, oder welchen Zweck er vorgibt zu verfolgen. Noch einmal in aller Klarheit – es geht uns weder um die DUH noch um die Abschaffung des Verbandsklagerechts. Es geht uns einzig und allein um Transparenz.“
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Oehme: Schleichender Einführung der Scharia in Deutschland einen Riegel vorschieben

Zu der Abstimmung des Europarates zur Vereinbarkeit der Kairoer Erklärung und der Europäischen Menschenrechtskonvention äußert sich AfD-Bundestagsabgeordneter Ulrich Oehme:

„In der letzten Versammlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) wurde partei-, fraktions- und staatenübergreifend mit einer großen Mehrheit beschlossen, dass die Kairoer Erklärung der Menschenrechte, welche die Scharia als alleinige Grundlage der Menschenrechte definiert, NICHT mit der Europäischen Menschrechtskonvention in Einklang zu bringen ist.

Damit bestätigt sich ein zentraler Aspekt der Forderung der AfD, den Islam und damit die Scharia, nicht als gleichwertig den Europäischen Menschenrechten oder dem Deutschen Recht zu setzen. Nur eine kurze Aufzählung der Unvereinbarkeit soll hier einen Einblick geben: Gleichstellung von Mann und Frau beim Thema Erbrecht, rechtliche Vertretung und Mitsprache, Eherecht; die Unversehrtheit und der Schutz von Kindern, zum Beispiel beim Thema Kinderehen; Schutz von Eigentum, oder das Verbot der Todesstrafe und Folter.

Erschreckend ist vor allem, dass das Scharia-Recht weitaus weniger in den islamischen Mitgliedsstaaten des Europarates sondern in nicht-islamischen Ländern wie Großbritannien, Griechenland und neuerdings auch in Deutschland – wie zum Beispiel die Kinderehe – als Paralleljustiz praktiziert beziehungsweise geduldet wird. Wir fordern die Bundesregierung daher auf unmittelbar die Resolution (Res 2253) des Europarates zu ratifizieren und der schleichenden Einführung der Scharia in Deutschland einen Riegel vorzuschieben.“

Eingetragen am 12.02.2019 um 18:28 Uhr.
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