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Brandner: 579.184 Reiseausweise für Flüchtlinge im Umlauf: Passersatzdokument darf kein Märchenbuch sein

Zu der Forderung des Österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abzubrechen, erklärt der AfD-Obmann im Außenpolitischen Ausschuss des Bundestages, Petr Bystron:

„Wir begrüßen es, dass Sebastian Kurz seine Linie der Ablehnung des Beitritts der Türkei zur EU auch als Bundeskanzler weiter verfolgt, die er bereits als Außenminister eingeschlagen hat. Die AfD lehnt einen Beitritt der Türkei zur EU ebenfalls ab. Die Türkei gehört nicht zur Europa. Das Land ist weder geographisch noch wirtschaftlich noch kulturell jemals ein Bestandteil von Europa gewesen und sollte daher auch nicht in die EU aufgenommen werden.


Diese Tatsachen sind die Ursache für den bereits seit Jahren andauernden Prozess. Dabei ist die tatsächliche Aufnahme ein unhaltbares Versprechen seitens der EU. Die Türkei erfüllt die meisten Aufnahmekriterien nicht und es besteht keine realistische Perspektive, dass sich dies in absehbaren Zeit
ändern würde.

Die EU leidet bis heute schwer darunter, Länder wie Griechenland, Bulgarien und Rumänien aufgenommen zu haben. Diese erfüllten die Aufnahmekriterien lediglich auf dem Papier. Anstatt zu versuchen, weitere Problemländer aufzunehmen, muss sich die EU zuerst selbst konsolidieren.

Die Türkei sollte mit Hinblick auf Ihre geostrategische Bedeutung genügend Stolz und Selbstbewusstsein besitzen, die Verhandlungen selbst zu beenden und stattdessen spezielle Beziehungen mit der EU anzustreben.“

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat sich in Sofia für einen Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ausgesprochen. Er sei für "Zusammenarbeit mit der Türkei", aber gegen einen EU-Beitritt Ankaras, so Kurz. Auch müsse man die in die Türkei fließenden
EU-Gelder überdenken, forderte der Bundeskanzler.
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Brandner: Bundesregierung verweigert Auskunft zu Gesprächen mit türkischer Regierung über Yücels Freilassung - schlechtes Gewissen?!

Mit Hilfe einer parlamentarischen Anfrage wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner erreichen, dass die Bundesregierung Auskunft über Anzahl und Inhalt der Gespräche gibt, die sie mit türkischen Regierungsstellen und Behörden geführt hat, um die Freilassung des Journalisten Yücel zu beschleunigen.

In ihrer Antwort teilte die Bundesregierung mit, sie äußere sich aus Gründen des Staatswohls nicht zu vertraulichen Gesprächen. Brandner bewertet die Antwort der Bundesregierung als nicht zufriedenstellend und ausweichend, da an den entscheidenden Punkten Antworten nicht gegeben und die Umstände verschleiert würden:

„Auf die Frage, ob die Bundesregierung es ausschließen könne, dass Gegenleistungen der Bundesregierung im Fall Yücels zu der Freilassung geführt haben, schließt sich diese schlicht der öffentlichen Äußerung Siegmar Gabriels an und verweist auch an dieser Stelle darauf, dass sie keine genaueren Auskünfte aus Gründen des Staatswohls geben werde.
Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass die Öffentlichkeit dermaßen im Unklaren über die Begleitumstände der Freilassung dieser umstrittenen Person gelassen wird. Die Antwort der Bundesregierung offenbart deren schlechtes Gewissen und gibt Grund zu der Annahme, dass nicht vollständig die Wahrheit gesagt wird. Auf die vollständige Wahrheit haben wir Deutschen aber ein Recht.“
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Gottschalk: Die AfD fordert schon lange: Arbeit muss sich wieder lohnen

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19.3.2018 berichtet, zeigen aktuelle Berechnungen des Bundes der Steuerzahler, dass Familien mit zwei Kindern mindesten 2540 Euro Bruttolohn verdienen müssen, um Hartz-IV-Niveau zu erreichen. Eine fünfköpfige Familie muss sogar 3300 Euro Einkommen erreichen.

Kay Gottschalk, Mitglied des Finanzausschusses, dazu:
„Eltern, die jeden Tag aufstehen, um ihre Familie zu ernähren, müssen einen Anreiz bekommen und nicht dafür bestraft werden. Sicher müssen Menschen, die aus unglücklichen Umständen heraus, auf die Unterstützung des Staates angewiesen sind angemessen versorgt werden. Aber erst einen Stundenlohn von 15,40 Euro erreichen zu müssen, der weit über dem Mindestlohn liegt, um mehr in der Tasche zu haben, als ein Hartz-IV-Bezieher, ist grob ungerecht.“

„Arbeit muss sich wieder lohnen, dies fordert die AfD schon lange und es wird immer deutlicher, dass ein neues Steuersystem gefordert ist und gerechtere Löhne. Ansonsten bietet der Staat einen gefährlichen Anreiz für die Jugend eine Hartz-IV-Karriere anzustreben.“, so der stellvertretende Bundessprecher der AfD.
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Brandner: 579.184 Reiseausweise für Flüchtlinge im Umlauf: Passersatzdokument darf kein Märchenbuch sein

Allein in den Jahren 2016 und 2017 wurden 567.923 Reiseausweise an sogenannte Flüchtlinge, davon 294.781 an syrische Staatsbürger, ausgegeben, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion ergibt. Zum Vergleich: Im Jahr 2007 waren lediglich 607 derartige Dokumente ausgegeben worden. Der Reiseausweis für Flüchtlinge soll gemäß Art. 28 Abs. 1 GFK Flüchtlingen Reisen außerhalb des Gebietes ihres rechtmäßigen Aufenthaltsortes ermöglichen.

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner, der diese Anfrage federführend erstellt hat, hebt zunächst den enormen Anstieg der Anzahl ausgegebener Dokumente innerhalb von nur zehn Jahren hervor. Zudem beunruhigt ihn, dass der Flüchtlingsreiseausweis auf Grundlage von Daten erstellt werden kann, die durch den Antragsteller selbst angegeben werden und frei erfunden sein können: „Zwar enthält der Ausweis dann einen Hinweis auf die Zweifelhaftigkeit der Daten, aber ein Passersatz sollte kein Märchenbuch sein. Wer seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen kann, der sollte dann eben auch nicht verreisen können und keinen Ausweis erhalten.“

Weiter irritiert Brandner die lapidare Antwort der Bundesregierung, nach der dieser zwar „allgemeine Kenntnisse“ darüber vorliegen, „dass Reiseausweise für Flüchtlinge, Personen zur illegalen Einreise nach Deutschland überlassen oder verkauft werden, die dem Reiseausweisinhaber ähnlich sehen“. Konkrete Aussagen dazu trifft die Bundesregierung aber nicht. „Hier werden wir weiter nachhaken. Solchen illegalen Machenschaften ist zwingend Einhalt zu gebieten, das verlangt der Rechtsstaat“, so Brandner abschließend.

Eingetragen am 17.03.2018 um 06:09 Uhr.
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