Eisenhüttenstadt (pm). Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt weist darauf hin, dass Wohngeld ausschließlich auf Antrag geleistet wird. Ein Ende des Bewilligungszeitraums und die fristgerechte Einreichung des Folgeantrags sind zu beachten. Die Frist endet am letzten Werktag des Monats, der beantragt und bewilligt werden soll. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, wenn Erinnerungsschreiben der Wohngeldstelle mit dem entsprechendem Antragsformular und Aufstellung der dazugehörigen Unterlagen [ ...mehr ] |