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Politik:
Stephan Brandner: Verfassungsgericht kippt Teile der Wahlrechtsreform – Ampel reformunfähig

Eugen Schmidt: Bundesregierung weicht Fragen zu Anschlag auf Nord Stream-Pipelines aus


Zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion zum Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Eugen Schmidt mit:
„Die Antworten der Bundesregierung auf die 99 Fragen der Großen Anfrage zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines sind enttäuschend und völlig unzureichend. Die Aufklärung des Anschlags auf die Nord Stream-Pipelines steht nach fast 22 Monaten immer noch aus. Wie schon bei den vorherigen Anfragen der AfD-Fraktion weicht die Bundesregierung bei den entscheidenden Fragen aus. Sie gibt entweder an, keine Informationen zu besitzen, oder sie erklärt, keine Informationen preisgeben zu können, weil dies die Kooperation mit fremden Nachrichtendiensten gefährden könnte. Die von der AfD-Bundestagsfraktion geforderte Auslobung einer Belohnung, um die Chancen zur Aufklärung der Anschläge zu erhöhen, hält sie auch nicht für zweckmäßig.

All das verstärkt den bereits vorhandenen Eindruck, dass die Bundesregierung etwas zu verbergen hat und wir fragen uns mittlerweile, ob die Bundesregierung tatsächlich eine Aufklärung der Anschläge will. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wer für den Anschlag auf unsere Energieversorgung verantwortlich war. Die Verantwortlichen müssen endlich unter Beweis stellen, dass sie die Aufklärung des Anschlags auf die Nord-Stream-Pipelines mit allen Mitteln untersuchen. Die AfD-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung auch künftig in dieser Frage stellen.“
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René Springer: Union fordert AfD-Maßnahmen, die sie im Parlament stets ablehnt


Die Union fordert Presseberichten zufolge, Sozialleistungen für Asylbewerber einzuschränken und teilweise komplett zu streichen.

Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, teilt dazu mit:
„Es ist Wahlkampfzeit und die Union blinkt mal wieder rechts, indem sie Positionen der AfD-Fraktion übernimmt und den Anschein erweckt, an der Armutsmigration in unsere Sozialsysteme oder der allgemeinen Überdehnung des Sozialstaates etwas ändern zu wollen. Von einem neuen Leistungssystem für Asylbewerber spricht beispielsweise Alexander Dobrindt. Doch die Union schlägt dazu Maßnahmen vor, die sie in konkreter Form, nämlich als Anträge unserer Fraktion, bislang stets abgelehnt hat. Ganz offensichtlich handelt es sich also mal wieder um ein verbales Aufbäumen, das niemals zu Konsequenzen führen wird.

Grundsätzlich gilt: Ausländer sollten keinen Anspruch auf Bürgergelderhalt haben. Ausnahmen sollte es nur für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder EU-Ausländer geben, die eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit nachweisen können und gut deutsch sprechen. Der Bürgergeldbezug sollte für diese Gruppe allerdings auf maximal ein Jahr begrenzt werden. Asylbewerber und Flüchtlinge sollten nur noch Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, verbunden mit einer Arbeitspflicht in gemeinnützigen Bereichen. All diese Vorschläge haben wir als AfD-Fraktion mehrfach eingebracht. Die Union kopiert diese nun und ist dabei alles andere als glaubwürdig.“
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Stephan Brandner: Verfassungsgericht kippt Teile der Wahlrechtsreform – Ampel reformunfähig


Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelregierung verkündet, nachdem dies gestern schon, offenbar versehentlich, auf der Netzseite des Gerichts veröffentlicht worden war.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, zeigt sich erleichtert, dass der Weg für die faktische Verkleinerung des Bundestages nun frei ist. Dies gehe mit deutlichen Einsparungen einher.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine weitere Klatsche für die Ampelregierung und zeigt erneut deren völlige Unfähigkeit. Die Alternative für Deutschland hat bereits in der letzten Legislaturperiode einen gangbaren Weg zur Verkleinerung des Parlaments vorgelegt, der mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eigentlich wird der Bundestag nun von 598 auf 630 vergrößert, was wir freilich ablehnen. Tatsächlich hat er aber zur Zeit 734 Mitglieder und hätte noch größer werden können. Im Ergebnis also ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Weitere Reform- und Verkleinerungsschritte müssen aber folgen.

Der Steuerzahler wäre sicher froh gewesen, schon eine Legislaturperiode eher entlastet zu werden. Die AfD hatte es gewollt, die Anderen hatten es abgelehnt.“

Eingetragen am 31.07.2024 um 17:35 Uhr.
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