FFO (pm). Zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sowie zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung ist gemäß §35 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) für die Amtsperiode 2025 bis 2029 neu zu besetzen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 23. August 2024 die Möglichkeit, sich für die ehrenamtliche Mitarbeit im Naturschutzbeirat zu bewerben. Wer sich für die Tätigkeit im Beirat interessiert, kann dazu seine Bewerbung beim Umweltamt einreichen. Das formlose Bewerbungsschreiben mit Angaben zu den fachspezifischen Kenntnissen und Erfahrungen ist zu richten an:
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Umweltamt
– untere Naturschutzbehörde –
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt (Oder)
Sekretariat: 0335 552-3900
Beatrice Rätzel: 0335 552-3930
E: umweltamt@frankfurt-oder.de (Betreff: Naturschutzbeirat)
Der Naturschutzbeirat soll die Naturschutzbehörde durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen, Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken sowie der Öffentlichkeit die Ziele und Absichten des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln.
Der Beirat ist in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Naturschutzbehörde einzubeziehen und wird für die Dauer von fünf Jahren berufen. In den Beirat sind Bürgerinnen und Bürger zu berufen, die im Naturschutz und in der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Fachkundig ist, wer über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Botanik, der Zoologie, der Ökologie, der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung oder auf verwandten Gebieten verfügt. Weiterhin werden von den Interessenten Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb des Beirates zu ermöglichen.
Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig. Er setzt sich aus sieben Mitgliedern und den jeweiligen Stellvertretungen zusammen.
Bedienstete der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) dürfen nicht dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde angehören. |