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Mariana Harder-Kühnel: Regierung will Stiftungen politischer Konkurrenten die Finanzierung erschweren
Vor wenigen Wochen hat die Ampel-Regierung einen Gesetzentwurf zur staatlichen Finanzierung von parteinahen Stiftungen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die 2./3. Lesung wird an diesem Freitag erfolgen, doch Staatsrechtler bezweifeln, dass ein Gesetz in einer solchen Form verfassungskonform ist.
Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, teilt hierzu mit: „Mit diesem Gesetzentwurf soll dem Bundesinnenministerium als Teil der Bundesregierung die Entscheidung überlassen werden, welche parteinahen Stiftungen die Förderkriterien erfüllen und damit anspruchsberechtigt sind. Hierbei käme es auch auf die Einschätzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz an. Dadurch würde der Exekutive die Möglichkeit eröffnet, Gesinnungsprüfungen durchzuführen und die politische Konkurrenz nach eigenem Ermessen von der Stiftungsfinanzierung auszuschließen. Die Etablierung eines Instruments zur Schwächung der Opposition könnte in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat jedoch zum Problem werden.
Kritisch wird es insbesondere dann, sobald einer staatlichen Instanz eine Bewertung darüber zugestanden wird, welche politischen Weltanschauungen ein ‚aktives Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung‘ gewährleisten oder begünstigen. Darüber bestehen bekanntlich unterschiedliche Auffassungen. Eine Demokratie lebt gerade vom offenen Meinungsstreit und von gegenteiligen Ansichten, wie dem Schutz der Grundrechte und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit am ehesten entsprochen werden kann. Diese Entscheidung darf der Staat nicht in eigener Sache vorwegnehmen.
Zudem wird im Gesetzentwurf nicht hinreichend begründet, warum zukünftig von der bisherigen jahrelangen Praxis einer Stiftungsfinanzierung bereits nach dem zweiten Parteieinzug in den Deutschen Bundestag abgewichen werden soll. Durch das Erfordernis eines Dritteinzuges wäre es für die etablierten Parteien noch einfacher, ihre Vormachtstellung gegenüber neuen politischen Mitbewerbern abzuschirmen. Eine solche Vorgabe würde nämlich nicht nur die AfD benachteiligen, sondern auch andere erstarkende Kräfte wie zum Beispiel die Freien Wähler.
Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, behält sich die AfD eine Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht vor.“ ---------------------------------------------------------------------------------- Christina Baum: Merz forderte Arbeitsverbote für Ungeimpfte
Die Forderungen des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz nach mehr Geldern zur Erforschung des Long-Covid-Syndroms hat die Bundestagsabgeordnete Dr. Christina Baum, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, als unglaubwürdig und unzureichend zurückgewiesen:
„In Regierungsverantwortung hat die CDU jegliche Aufklärung verweigert und die Folgen ihrer Politik ignoriert. Herr Merz spricht nun bewusst nur von Long Covid und verschweigt die Impfschäden. Wohlwissend, dass eine Differenzialdiagnose beider Krankheiten heute noch nicht möglich ist. Impfschäden und die Folgen der Coronapolitik, für die maßgeblich die Union verantwortlich war, sollen aus dem Gedächtnis gelöscht werden. Wir werden aber nicht vergessen, dass es ein Herr Merz war, der Arbeitsverbote für Ungeimpfte gefordert und damit dazu beigetragen hat, Unzählige in das Impfexperiment zu treiben. Friedrich Merz war und ist Täter und sollte sich hierfür noch verantworten müssen. Aufklärung und eine Forschung im Sinne aller Betroffener wird es nur mit der AfD geben.“ |