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Ratgeber:
Neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur aviären Influenza

FFO (pm). Die andauernde enzootische Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Deutschland und dem Land Brandenburg ist mit einem Eintrags- und Verbreitungsrisiko für Hausgeflügelbestände verbunden.

Kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung begünstigen ein Überdauern von HPAI-Viren in der Umwelt.

Der Vogelzug stellt einen weiteren Risikofaktor für die Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-Viren dar.

Das Eintrags- und Verbreitungsrisiko für die Hausgeflügelbestände durch Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe und durch Veranstaltungen mit Geflügel ist aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres unter diesen Bedingungen hoch.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) erlässt daher mit einer neuen Tierseuchenallgemeinverordnung zur aviären Influenza (Vogelgrippe) besondere Vorschriften für Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sowie die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe:

· So sind Hühner, Enten und Gänse bei Ausstellungen oder Märkten längstens sieben Tage vor der Veranstaltung bzw. bei Verkauf im Reisegewerbe längstens vier Tage vor Verkauf klinisch tierärztlich zu untersuchen und virologisch auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus zu testen.

· Eine Testpflicht bei Hühnern kann entfallen, sofern die Tiere ausschließlich in Beständen in Frankfurt (Oder) gehalten wurden.

· Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art dürfen ausschließlich in geschlossenen Räumen stattfinden. Die Tierhalterinnen und Tierhalter der Stadt sind weiterhin angehalten, besondere Sorgfalt in die Biosicherheit ihrer Ställe zu legen.

Die erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung gilt mit Wirkung vom 9. Oktober 2023.

Bürgerinnen und Bürger der Stadt können sich mit Fragen zur aviären Influenza an das Veterinär- und Lebensmittelamt Frankfurt (Oder) (T: 0335 552-3940, E: vet@frankfurt-oder.de) wenden.

Eingetragen am 09.10.2023 um 17:19 Uhr.
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