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Stephan Brandner: Fast halbe Million Euro für Transport Selenskyjs nach Berlin ist untragbar
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage (5/288) des parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, geht hervor, dass der Besuch des ukrainischen Präsidenten Selenskyj in Berlin im Mai dieses Jahres den deutschen Steuerzahler eine knappe halbe Million Euro gekostet hat. Die Kosten ergeben sich aus der Nutzung des eingesetzten Transportluftfahrzeugs sowie der Eurofighter-Eskorte. Die Frage, ob in der Vergangenheit Staatspräsidenten häufiger mit diesem Aufwand nach Deutschland eingeflogen wurden, konnte die Bundesregierung nicht beantworten. Sichergestellt werden könne, dass seit dem 1. April 2021 keine entsprechenden Einflüge stattfanden.
Stephan Brandner kritisiert die enormen Kosten und weist darauf hin, dass in Zeiten von Videokonferenzen und Telefon genau geprüft werden müsse, ob sechsstellige Beträge für Besuche wirklich notwendig sind: „Deutschland befindet sich in einer angespannten Wirtschaftslage. Wohin man schaut, klaffen Löcher in den öffentlichen Haushalten. Selbstverständlich sind Besuche ausländischer Gäste stets mit Kosten verbunden. Diese sollten sich aber im Rahmen halten. Wenn die Bedrohungslage eines Staatsoberhauptes seinen Besuch nur unter derartigen Schutzmaßnahmen ermöglicht, sollte von einem Besuch abgesehen werden. Der Dank des ukrainischen Präsidenten für die hohen Zuwendungen Deutschlands hätte besser aus der Ferne übermittelt werden sollen, statt den Steuerzahler noch zusätzlich zu belasten.“ --------------------------------------------------------------------------------- Gottfried Curio: Rücknahme irregulärer Migranten gegenüber Herkunftsstaaten durchsetzen
Zu den Gesprächen von Bundesinnenministerin Faeser in Tunesien zur Migrationspolitik teilt der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio, mit:
„Die Haltung der Bundesregierung, den Herkunftsstaaten irregulärer Migranten wie zum Beispiel Tunesien im Gegenzug für die Rücknahme ihrer abzuschiebenden Staatsbürger Erleichterungen bei der Erwerbsmigration zuzusichern, missachtet geltendes Völkerrecht. Denn völkerrechtlich sind Staaten unkonditioniert zur Rücknahme ihrer Staatsbürger verpflichtet. Verstoßen Staaten wie aktuell Tunesien hiergegen, sind sie nicht zu belohnen, sondern zu sanktionieren. Mögliche Hebel hierzu sind aus Sicht der AfD-Fraktion die Visapolitik, die Entwicklungszusammenarbeit und die Handelspolitik. Positive Anreize insbesondere in Gestalt finanzieller Unterstützung können hingegen gesetzt werden, wenn ein Staat als Transitstaat illegale Migration in die EU verhindert oder sich bereit erklärt, auch illegale Migranten, die nicht die eigenen Staatsbürger sind, aufzunehmen.
Im Übrigen steht es bereits jetzt jedem Tunesier frei, sich individuell nach den geltenden Regeln um eine Erwerbsmigration nach Deutschland zu bemühen. Darüber hinaus gehende Erleichterungen oder gar die Zusage von Kontingenten bedeuten praktisch eine Umgehung der Anforderungen hinsichtlich Bedarf, Qualifikation und Sprachkenntnissen. Handelt es sich tatsächlich um Fachkräfte, werden diese zudem in Tunesien selbst noch dringender benötigt als in Deutschland. Sind es keine Fachkräfte, gibt es auch in Deutschland keine Verwendung für sie.
Speziell mit Blick auf Tunesien sei daran erinnert, dass es ganz maßgeblich die Obstruktion des tunesischen Staates bei der Rückführung war, die es dem tunesischen islamistischen Terroristen Anis Amri ermöglichte, so lange in Deutschland zu bleiben, bis er Ende 2016 ein Attentat begehen und zwölf Menschen ermorden konnte. Dass es der Bundesregierung auch sieben Jahre nach dem Attentat immer noch nicht gelungen ist, gegenüber Tunesien die regelhafte Rücknahme von dessen Staatsbürgern durchzusetzen, zeigt die fortgesetzte Missachtung der Sicherheit der eigenen Bevölkerung.“ ----------------------------------------------------------------------------------
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