|
Götz Frömming: Erwartungen an Bildungsgipfel halten sich in Grenzen
Zum bevorstehenden Bildungsgipfel teilt der parlamentarische Geschäftsführer und schulpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming, mit:
„Die Probleme in unserem Bildungssystem sind so gewaltig, dass es in der Tat einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern dringend bedarf. Die Bildungsmisere von historischen Dimensionen, vor der wir stehen, ist durch Entscheidungen auf Bundesebene maßgeblich verschärft worden: Zum einen durch die Corona-Maßnahmenpolitik, deren katastrophale Fehlentscheidungen wie zum Beispiel exzessive Schulschließungen bis heute nicht verkraftet und aufgearbeitet sind; zum anderen durch die ungesteuerte Zuwanderung, die vor allem in den Migrationswellen von 2015/16 und seit 2022 eine vielfach schwierige Klientel und hunderttausende zusätzliche Schüler an die Schulen gebracht hat, ohne dass diese dafür ausreichend vorbereitet waren.
Die Erwartungen an den bevorstehenden Bildungsgipfel, der von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger quasi im Alleingang ohne ausreichenden Rückhalt durch Kanzler und Koalition und offensichtlich auch ohne ernsthaftes Interesse der Länder initiiert wurde, halten sich in engen Grenzen. Damit etwas dabei herauskommt, muss der Kern des Problems tabufrei angepackt werden: Der dramatische Lehrkräftemangel und der gravierende Sanierungsstau an Räumen und Gebäuden. Ohne eine Einstellungs- und Sanierungsoffensive brauchen wir über Digitalisierung gar nicht erst zu reden. Nach Ansicht der AfD-Fraktion müssen hier Bund und Länder gemeinsam in die Schatullen greifen, statt sich weiter gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben.
Kontraproduktiv wäre dagegen, die Krise im Bildungssystem zu einer weiteren Schleifung des Bildungsföderalismus zu missbrauchen. Der Bund hat weder rechtlich noch fachlich die Kompetenz, um bessere Lösungen für die Probleme im Schulwesen anzubieten.“ -------------------------------------------------------------------------------- Albrecht Glaser: Ampel greift mit Streichung der Grundmandatsklausel weitere Idee der AfD-Fraktion auf
Medienberichten zufolge hat sich die Ampel-Koalition auf einen geänderten Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Bundestags geeinigt. Dieser sieht nun offenbar eine gesetzliche Größe von 630 Abgeordneten vor. Auch die Grundmandatsklausel soll nun entfallen. Der Obmann der AfD-Fraktion in der Wahlrechtsreformkommission des Deutschen Bundestages, Albrecht Glaser, stellt hierzu fest:
„Die Ampel-Koalition hatte in ihrem ursprünglichen – von uns abgekupferten – Entwurf die Begrenzung des Bundestages auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten vorgesehen. Auf den letzten Metern rudert sie nun zurück und will offenbar bis zu 630 Abgeordnete zulassen.
Positiv hervorzuheben ist, dass Überhangs- und Ausgleichsmandate entfallen. Genau so hatten wir es bereits vor drei Jahren vorgeschlagen. Hätte man unsere Ideen früher umgesetzt, wären 138 zusätzlichen Mandate bei der Bundestagswahl 2021 nicht entstanden – und den Steuerzahlern wären in der laufenden Legislatur Kosten von etwa zwei Milliarden Euro erspart geblieben.
Erfreulich an der Nachbesserung ist, dass die Ampel mit der Streichung der Grundmandatsklausel eine weitere AfD-Idee aufgreift. Die Grundmandatsklausel könnte nach unserer Auffassung gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit verstoßen und wäre damit verfassungswidrig. Vor diesem Hintergrund hatten wir bereits vor Jahren den Wegfall der Grundmandatsklausel in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Dieser Gedanke findet sich selbstverständlich auch in unserem aktuellen Gesetzentwurf zur Reform des Bundestagswahlrechts.
Voraussichtlich Ende dieser Woche soll im Bundestag die abschließende Lesung über die Reformvorschläge zum Wahlrecht stattfinden. Es ist also davon auszugehen, dass viele der AfD-Ideen für ein dann besseres Wahlrecht eine breite Mehrheit im Bundestag bekommen.“ |