ODER-NEIßE-JOURNAL
Internetzeitung für Eisenhüttenstadt & Umgebung

www.oder-neisse-info.de
Nachrichten
Politik Wirtschaft Kultur Vermischtes Polizeiberichte Sport Tourismus Ratgeber
Suche
Aktuelles

Politik26.11.2024
Matthias Moosdorf: C ...
Vermischtes26.11.2024
Regionalkonferenz „ ...
Vermischtes26.11.2024
BDA-PBDA-Preis für R ...
Ratgeber26.11.2024
Weihnachten im Seenl ...
Wirtschaft26.11.2024
Raumfahrtforschung a ...
Politik26.11.2024
Bundesregierung W ...
Kultur26.11.2024
Burg Beeskow // Ab i ...
Kultur26.11.2024
kursbuch oder-spre ...
Ratgeber15.11.2024
Verkehrseinschränkun ...
Ratgeber15.11.2024
Erneuerung der stati ...
Service

Branchenbuch
Termin-Kalender
Bilder der Region
Regionale Links
Redaktion

Mediendaten
Kontakt
AGB
Datenschutzerklärung
Impressum

Kontakt unter:
0163 / 4800356
joehanisch@gmx.de

Politik:
Stephan Brandner: Bundeskanzlerin Merkel muss ihr Verhalten morgen vor Gericht persönlich erklären – alles andere wäre eine weitere Missachtung der Demokratie

Weidel: Versagen der Bundesregierung umfassend aufklären

Die Bundesregierung war schon vier Tage vor dem Hochwasser vom Europäischen Hochwasser-Warnsystem (EFAS) vor der sich anbahnenden Naturkatastrophe gewarnt worden. Präzise sagte das System beispielsweise voraus, dass das Gebiet Ahrweiler besonders betroffen sein würde. Allein dort starben nach aktuellem Kenntnisstand 93 Menschen. Auch der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnte mit der höchsten Warnstufe vor der sich anbahnenden Katastrophe. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag, teilt dazu mit:
"Erst jetzt wird klar, wie groß das Versagen der Bundesregierung im Falle dieser Naturkatastrophe ist. Hätte man die Warnungen des DWD und des EFAS nicht ignoriert, sondern Vorsorge getroffen, wären viele Menschenleben gerettet worden. Die Vorlaufzeit wäre groß genug gewesen, um Vorsichtsmaßnahmen wie beispielsweise Evakuierungen einzuleiten. Die Menschen hätten sich und ihr Hab und Gut in Sicherheit bringen können.

Stattdessen tut man heute nicht nur so, als habe man das nicht ahnen können, sondern schiebt die eigene Verantwortung mit Hinweis auf den ‚Klimawandel‘ von sich weg. Auch das ist ein weiterer Schlag für die Opfer, denn sowohl an den wissenschaftlichen Fakten, als auch an dem Leid der Betroffenen gehen solche Aussagen völlig vorbei.

Es muss nun dringend aufgearbeitet werden, welche Stellen innerhalb der Bundesregierung versagt haben. Das ist auch deshalb wichtig, um eine Wiederholung solcher Ereignisse zu vermeiden. Deshalb muss umgehend geprüft werden, ob die erforderliche Mehrheit für eine Sondersitzung des Bundestages zustande kommt, bevor dann die Sommerpause unterbrochen wird. Dabei sollte zudem eine umfangreiche Unterstützung für die betroffenen Regionen beschlossen werden. Die Menschen brauchen jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe, das ist vor allem die Bundesregierung ihnen mehr als schuldig."
---------------------------------------------------------------------------------
Stephan Brandner: Bundeskanzlerin Merkel muss ihr Verhalten morgen vor Gericht persönlich erklären – alles andere wäre eine weitere Missachtung der Demokratie

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 6. Februar 2020 während ihres Staatsbesuchs in Südafrika auf einer Pressekonferenz geäußert, dass die Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten Thüringens ein unverzeihlicher Vorgang gewesen sei, weshalb dieses Ergebnis „wieder rückgängig gemacht“ werden müsse. Zudem äußerte sie, mit der AfD dürften „keine Mehrheiten gewonnen werden“. Die AfD sieht durch diese Äußerungen der Kanzlerin die ihr als Verfassungsorgan obliegende Neutralitätspflicht verletzt und klagt deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht. Weil Merkels Äußerung zudem auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wurde, klagt die AfD auch gegen diese. Morgen Vormittag findet die mündliche Verhandlung zu beiden Verfahren in Karlsruhe statt. Stephan Brandner, stellvertretender Bundes-sprecher, erklärt dazu:
„Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat ein Bundeskanzler öffentlich gefordert, dass die demokratische Wahl eines Ministerpräsidenten rückgängig gemacht werden müsse – aus gutem Grund. Denn unabhängig davon, ob einem Bundeskanzler der Ausgang einer Ministerpräsidentenwahl gefällt oder nicht, hat er sich nicht wertend dazu zu äußern – schon gar nicht in Form einer öffentlichen Aufforderung, die ihm missfallende Wahl rückgängig zu machen. Das gebietet allein schon die Neutralitätspflicht, die jedem Bundeskanzler als Verfassungsorgan obliegt.

Dass Kanzlerin Merkel dies dennoch getan hat, macht ihre demokratischen Defizite offensichtlich: Zum einen ist ihr diese Neutralitätspflicht entweder nicht bewusst oder egal; zum anderen dokumentiert sie mit ihrer Äußerung, dass sie nicht bereit ist, das Ergebnis demokratischer Wahlen zu akzeptieren, wenn ihr dieses nicht gefällt.

Und dass sie drei Wochen vor der mündlichen Verhandlung jene Verfassungsrichter zum gemeinsamen Abendessen im Kanzleramt eingeladen hatte, die die Organklage gegen sie morgen verhandeln und entscheiden, macht außerdem deutlich, dass der Kanzlerin offenbar auch jedes Empfinden für ein rechtsstaatliches Verfahren abgeht.

Vor diesem Hintergrund wäre ihr persönliches Erscheinen morgen vor dem Bundesverfassungsgericht doppelt geboten. Denn nur sie selbst kann und muss persönlich erklären, was sie zu ihren Äußerungen in Südafrika und zur Einladung der Verfassungsrichter getrieben hat. Alles andere wäre lediglich ein weiterer Ausdruck der Missachtung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze unseres Landes.“

Eingetragen am 19.07.2021 um 17:30 Uhr.
[Anzeige]
BVMOL-Betreuungsverein e.V.
Anzeige



Für Sie vor Ort -
Sparkasse Oder-Spree

www.FfoWebservice.de

FfoWebservice 2006©