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Politik:
Stephan Brandner: Grundgesetz mehr unter Druck als je zuvor – nur AfD ist Wächterin der Grundrechte

Protschka: Ja zum Verbot des grundlosen Kükentötens


Heute wird im Deutschen Bundestag der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Verbot des Kükentötens (BT-Drs. 19/27630) abgestimmt. Die AfD-Bundestagsfraktion wird diesem zwar zustimmen, fordert in einem Änderungs- und einem Entschließungsantrag jedoch noch dringend notwendige Anpassungen.

Der agrarpolitische Sprecher, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:



„Fraktionsübergreifend besteht große Einigkeit, dass das grundlose Töten männlicher Eintagsküken verboten werden muss. Nicht zu vernachlässigen ist jedoch, dass deutsche Zoos, Falknereien, Tier- und Wildparks jährlich etwa 31 Millionen Hühnerküken verfüttern. Dies muss unbedingt weiterhin erlaubt bleiben. Ansonsten müssen wir künftig Küken aus dem Ausland importieren oder extra andere Futtertiere züchten. Beides wäre weder nachhaltig noch ressourceneffizient und ist daher abzulehnen.

Uns ist außerdem wichtig, dass es keinen nationalen Alleingang Deutschlands gibt und sich die Bundesregierung für ein europaweites Verbot einsetzt. Flankierend dazu benötigen wir eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel, insbesondere auch für verarbeitete Produkte, damit die Verbraucher ‚kükentötungsfreie‘ Lieferketten einfach und transparent erkennen können.“
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Joachim Paul: Das Erbe des „Deutscher Mai“ und der 1848er gehört allen Demokraten



Im Mai 1848 trat das erste gesamtdeutsche und frei gewählte Parlament, die Frankfurter Nationalversammlung, in der Paulskirche zum ersten Mal zusammen. Insbesondere dafür hatte die national-freiheitliche Bewegung in Vormärz, Märzrevolution und dem sogenannten deutschen Mai gekämpft.



Dazu Joachim Paul (AfD): „Deutscher Mai – seit dieser Zeit steht der Frühlingsmonat für das zunächst erfolgreiche Streben des deutschen Volkes nach Einheit, Freiheit und Demokratie. Mit dem Wartburgfest von 1817 und dem Hambacher Fest im Mai 1832 zählt die Konstituierung der Frankfurter Nationalversammlung zu den Sternstunden der deutschen Demokratiebewegung. Die Frankfurter Nationalversammlung verabschiedete noch im Jahr ihrer Konstituierung den ersten deutschen Grundrechte-Katalog. Die national-freiheitliche Bewegung erfasste alle Schichten des deutschen Volkes – vom Bürger bis zum Arbeiter. Heute ist aber leider weitgehend vergessen, dass deutsche Burschenschafter einen besonderen Anteil an der Volksbewegung hatten. Viele von ihnen kämpften in der 48er-Revolution und wurden nach ihrer Niederschlagung politisch verfolgt – so Carl Schurz, der im Exil Innenminister der Vereinigten Staaten wurde oder Georg Büchner, Verfasser des „Hessischen Landboten“.



Paul weiter: „Leider sind heute Bestrebungen der Etablierten festzustellen, die national-freiheitliche Bewegung zeitgeistig umzudeuten und zu vereinnahmen. Sie wird dabei holzschnittartig und verkürzt dargestellt und zudem als Legitimierung der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung, die die Bundesrepublik seit der Wiedervereinigung genommen hat, missbraucht. Darüber hinaus wird gerade jetzt versucht, Regierungskritiker von den historischen Orten auszuschließen und mit pauschal erhobenen Vorwürfen verächtlich zu machen. Jüngstes Beispiel: Die rheinland-pfälzische Landesregierung möchte das Hambacher Schloss künftig nur noch für politisch genehme Veranstaltungen zur Verfügung stellen – dieser Bann soll auch die Opposition im Landtag treffen. Ebenso ausgeschlossen werden Konservative und angebliche ‚Rechtspopulisten‘. Ein Treppenwitz der Geschichte: Erneut schließt eine Obrigkeit Bürger, die sich in Wort und Tat auf die national-freiheitliche Bewegung berufen, aus und setzt auf Verbote statt auf Dialog in Augenhöhe. Das Erbe der national-freiheitlichen Bewegung für Einheit und Demokratie und damit der ‚Deutsche Mai‘ gehört allen Demokraten – daran sollte gerade jetzt erinnert werden.“
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Peterka: Nur die AfD-Fraktion steht ein für Meinungsfreiheit im Urheberrecht



Am 20. Mai steht im Bundestag die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der DSM-Richtlinie an. Die EU hat diese umstrittene Richtlinie vor zwei Jahren auf den Weg gebracht. Sie zwingt Internet-Plattformen wie Youtube und Facebook, Nutzerbeiträge vor dem Hochladen auf mögliche Urheberrechtsverstöße zu prüfen und sie gegebenenfalls zu blockieren. Diese Verpflichtung lässt sich nur mit automatisierten Verfahren („Upload-Filtern“) umsetzen. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsfraktionen versprochen, auf den Einsatz von Upload-Filtern zu verzichten. Dieses Versprechen haben Union und SPD gebrochen. In Zukunft können alle Nutzerbeiträge blockiert werden, in denen Musik, Filme oder Aussagen anderer Personen aufgegriffen und sodann zum Beispiel als Zitat verwendet oder satirisch verfremdet werden. Über mögliche Urheberrechtsverstöße entscheiden nicht mehr die Gerichte, sondern der Plattformbetreiber selbst. Die AfD-Fraktion weist als einzige Opposition einen konstruktiven Weg, der die Urheber wirksam vor Plagiaten ihrer Werke im Internet schützt, ohne die Meinungsfreiheit der Bürger anzutasten.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Matthias Peterka sagt dazu:



„Eine Meinung, die vor ihrer Veröffentlichung einer Kontrolle durch Algorithmen unterzogen wird, ist nicht frei. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zu einer beispiellosen Verarmung der geistigen Auseinandersetzung mit anderen Meinungen im Internet führen. Die AfD-Fraktion setzt sich für die Meinungs- und Informationsfreiheit als Grundlage der Demokratie ein. Deshalb bringen wir einen Änderungsantrag ein, der aufzeigt, dass es sehr wohl möglich ist, die EU-Richtlinie umzusetzen, ohne die Grundrechte der Bürger zu beschränken.

Nachdem die Bundesregierung es seit Jahren zulässt, dass mächtige Social-Media-Anbieter die Veröffentlichung unliebsamer Meinungen unter Hinweis auf den Gummibegriff ‚Hassrede‘ nach Belieben steuern, geht sie nun noch einen Schritt weiter bei der Beschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet. Auch das zeigt unser Antrag auf.“
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Beatrix von Storch: „Ein gerechtes Urteil, aber längst nicht ausreichend“



Der Dresdner Messermörder Abdullah al H. H. muss lebenslänglich hinter Gitter. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden heute und ordnete zudem – allerdings unter Vorbehalt – eine anschließende Sicherheitsverwahrung an. Der 21-jährige Syrer, der sich in Deutschland zum Zeitpunkt der Tat mit sogenanntem Duldungsstatus aufhielt und gleichzeitig von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft wurde, hatte am 4. Oktober letzten Jahres auf ein homosexuelles Paar eingestochen. Einer der Männer starb, der andere wurde schwerverletzt. Tatgrund: Eine radikal-islamistische und homophobe Gesinnung.



Dazu Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der AfD:

„Ein gerechtes Urteil für eine abscheuliche und widerwärtige Tat. Der Dresdner Messermord macht aber auch deutlich, dass wir mit der unverantwortlichen Politik der offenen Grenzen eben nicht nur Antisemitismus importiert haben, sondern ebenso Hass auf Homosexuelle. Ob in Berlin, Hamburg, Frankfurt oder anderswo – auch für Schwule und Lesben werden immer mehr Stadtviertel zu No-Go-Areas, in denen sie ihre sexuelle Orientierung verheimlichen müssen. Ähnliches gilt für Frauen, die sich freizügiger kleiden, als es muslimisch-geprägte ‚Tugendwächter‘ für gut befinden. Wer glaubt, gegen diese erschreckenden Entwicklungen würden ein paar Schulstunden Unterricht in westlichen Werten helfen oder ein paar zusätzliche Integrations-Kurse, irrt gewaltig. Er wird sich irgendwann in einem Land wiederfinden, dass vieles sein mag, aber kaum noch freiheitlich-westlich geprägt. Nötig ist es, endlich konsequent abzuschieben, und eine Einwanderungspolitik zu betreiben, die sich ausschließlich für integrierbare Menschen entscheidet.“
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Stephan Brandner: Grundgesetz mehr unter Druck als je zuvor – nur AfD ist Wächterin der Grundrechte

Am heutigen Tag des Grundgesetzes erinnert der stellvertretende Bundesvorsitzende der Alternative für Deutschland, Stephan Brandner, daran, dass das Grundgesetz noch nie so unter Druck stand, wie heute: massive Grundrechtseinschränkungen, ein erodierender Rechtsstaat und eine zu Fall gebrachte Gewaltenteilung seien deutliche Anzeichen dafür, dass das Grundgesetz von den Regierenden nur als Staffage wahrgenommen werde.

Brandner wörtlich dazu: „Am heutigen Tag müssen wir daran erinnern, in welchem erbärmlichen verfassungsrechtlichen Zustand sich unser Altparteien-Deutschland im 16. Merkel-Jahr befindet. Es ist unglaublich, dass Bürger um ihre Grundrechte betteln, Richter und Oppositionspolitiker sich Hausdurchsuchungen gefallen lassen müssen und die Polizei Hetzjagden auf friedliche Bürger veranstaltet. Merkel und ihre Spießgesellen haben unser Deutschland und unsere Demokratie gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich ruiniert. Nie hat Deutschland die AfD nötiger gebraucht, als heute! Nur noch wir stehen für Freiheit, Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit.“

Eingetragen am 20.05.2021 um 14:44 Uhr.
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