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LOS (pm). Mit der seit heute (23. April 2021) deutschlandweit geltenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind nicht nur einheitliche Regelungen verknüpft, sondern es gelten auch zusätzliche Restriktionen zur Eindämmung des Coronavirus: Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag der Betrieb von Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen untersagt. Auch die Durchführung von Präsenzunterricht ist im Bundesgesetz an diesen Wert gekoppelt, wobei Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen durch das Land geregelt werden können.
Obwohl der Inzidenzwert im Landkreis Oder-Spree heute bei 160 liegt, greifen hier die bei Überschreitung der 165er Inzidenz festgelegten Maßnahmen. Nach dem gestern verabschiedeten Bundesgesetz sind für das Wirksamwerden verschärfender Maßnahmen die Inzidenzwerte der drei unmittelbar vor Inkrafttreten des Gesetzes (23. April 2021) liegenden Tage mit zu berücksichtigen. In diesem Zeitraum lag der Inzidenzwert im Landkreis Oder-Spree jeweils über 165. Im Ergebnis müssen im Landkreis Oder-Spree mit Ausnahme der Notbetreuung Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen ab dem 24. April 2021 - in der praktischen Umsetzung ab Montag - schließen. Einen Ermessenspielraum gebe es hier nicht, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in einem Schreiben an die Kita-Träger klargestellt. Der Landkreis ist an die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes gebunden.
Notbetreuung wird organisiert
Vorsorglich wurde durch das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree bereits in dieser Woche damit begonnen, Anträge auf Notbetreuung zu erfassen. Die Kommunen und die Träger der Einrichtungen arbeiten mit Hochdruck daran, schnellstmöglich die Notbetreuung in den Einrichtungen zu organisieren. Erwartet werden etwa 7.000 Anträge. Auch am Wochenende wird das Jugendamt mit hohem personellem Aufwand die eigegangenen Anträge bearbeiten.
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